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Experten-Antwort

Zu welchem Zeitpunkt wurde der sgb6, 235 u.236 (vertrauensschutz) veranlasst.

von tom18.02.2014 | 19:37
1249 Ansichten
4 Antworten
Wer kann mir das genaue Datum nennen, zur Einführung des Vertrauensschutzes zum 62. Lebensjahres bei langjährig versicherten. Vielen Dank....(klar ATZ)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2014 | 09:46

Hallo tom,

der § 236 SGB VI ist mit Wirkung zum 01.01.2008 durch Art. 1 Nr. 57 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz neu gefasst worden.

Für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung nach § 236 Abs.3 Nr. 2a SGB VI ist eine Altersteilzeitarbeitsvereinbarung erforderlich, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde.

3 Antworten

Jonnyam 18.02.2014 | 20:58
Artikel 1 Nr. 56 und 57 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) Vom 20. April 2007 Bundesgesetzblatt Nr. 16 vom 30. April 2007 Inkraft getreten am 1. Januar 2008 meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 18.02.2014 | 20:56
tom schrieb

vielen dank!!!!!!

Hallo Tom, wird wohl mit 2006/2007 zusammenhängen, als allgemein die Anhebung der Regelaltersgrenze beschlossen worden ist. In den Rechtsanweisungen der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 235 Regelaltersrente 5 482 können Sie Änderungen/Zeitpunkt nachlesen (stammt gesichert aus dem Gesetzentwurf in 2006, mit Wirksamkeit ab 01.01.2007ff.) Gruß w.
tomam 18.02.2014 | 21:53
vielen dank!!!!!!
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