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Experten-Antwort

Zugangsfaktor

von Stark Ulrich20.02.2016 | 16:30
2216 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn über die Regelalterszeit hinaus gearbeitet wird, erhöht sich der Zugangsfaktor. Wie hoch ist der Faktor wenn 10 Monate länger gearbeitet wird und ist das lohnenswert, wenn sich dadurch die Rentenbesteuerung um 2 % erhöht (von 72 auf 74%)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stark Ulrich,

schließen uns der recht ausführlichen Darstellung von Werner Gleis vom 20.02.2016, 16:59 h an.

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8 Antworten

Werner Gleisam 20.02.2016 | 16:59
Das ist falsch. Voraussetzung für den erhöhten Zugangsfaktor ist nicht, dass man über die Regelaltersgrenze hinaus 'arbeitet'. Sofern nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente nicht beansprucht wird (vollkommen egal warum), erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden nicht in Anspruch genommenen Monat um 0,5% Ob das rentabel ist, muss jeder für sich entscheiden. Insbesondere aus steuerlichen Gründen kann die Rentenversicherung keine Rund-Um-Sorglos Aussage treffen, da bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast noch andere Dinge berücksichtigt werden müssen, die fernab derr gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Info: Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist Hinzuverdienst für die Altersrente rentenunschädlich. Man muss bei diesem Quasi-Verzicht folgende Überlegung anstellen: Wie lange muss ich den Betrag der Rente mit Zuschlag beziehen, um den Betrag für die Monate, für die ich die Rente nicht beansprucht habe, wieder raus habe. Einfaches Beispiel: Dem Grunde nach besteht eine Bruttorente in Höhe von 1.000,- EUR. Rentenbeginn der Regelaltersrente ist der 01.07.2016 Statt die Rente zum 01.07.2016 zu beanspruchen, gehe ich stattdessen vier Monate später in Rente, also zum 01.11.2016. Ab 01.11.2016 kann daher eine Rente von 1.000,- + 2% gezahlt werden = 1.020,- EUR. Auf den Grund der Nichtinanspruchnahme kommt es nicht an (4 Monate * 0,5 % = 2%). Dafür hat man aber auf 4 Moante á 1.000,- EUR verzichtet. Amorstisierung: 4.000.- EUR / 20,- EUR = 200. Man muss also die Rente mit Zuschlag 200 Monate beziehen, bevor man den Betrag ohne Zuschlag aber mit rechtszeitigem Rentenbeginn wieder raus hat (bzw. 16 Jahre und 8 Monate)* *nur auf den Bruttowert der Rente betrachtet. Ohne Steuern. Ohne Rentenanpassung. Muss jeder selber wissen, ob man das macht oder nicht.
W*lfgangam 20.02.2016 | 17:31
Zitat von Werner Gleis anzeigenausblenden
Werner Gleis schrieb

Das ist falsch.

Voraussetzung für den erhöhten Zugangsfaktor ist nicht, dass man über die Regelaltersgrenze hinaus 'arbeitet'.

Sofern nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente nicht beansprucht wird (vollkommen egal warum), erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden nicht in Anspruch genommenen Monat um 0,5%

Ob das rentabel ist, muss jeder für sich entscheiden. Insbesondere aus steuerlichen Gründen kann die Rentenversicherung keine Rund-Um-Sorglos Aussage treffen, da bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast noch andere Dinge berücksichtigt werden müssen, die fernab derr gesetzlichen Rentenversicherung liegen.

Info: Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist Hinzuverdienst für die Altersrente rentenunschädlich.

Man muss bei diesem Quasi-Verzicht folgende Überlegung anstellen: Wie lange muss ich den Betrag der Rente mit Zuschlag beziehen, um den Betrag für die Monate, für die ich die Rente nicht beansprucht habe, wieder raus habe.

Einfaches Beispiel:

Dem Grunde nach besteht eine Bruttorente in Höhe von 1.000,- EUR. Rentenbeginn der Regelaltersrente ist der 01.07.2016

Statt die Rente zum 01.07.2016 zu beanspruchen, gehe ich stattdessen vier Monate später in Rente, also zum 01.11.2016.

Ab 01.11.2016 kann daher eine Rente von 1.000,- + 2% gezahlt werden = 1.020,- EUR. Auf den Grund der Nichtinanspruchnahme kommt es nicht an (4 Monate * 0,5 % = 2%).

Dafür hat man aber auf 4 Moante á 1.000,- EUR verzichtet.

Amorstisierung: 4.000.- EUR / 20,- EUR = 200. Man muss also die Rente mit Zuschlag 200 Monate beziehen, bevor man den Betrag ohne Zuschlag aber mit rechtszeitigem Rentenbeginn wieder raus hat (bzw. 16 Jahre und 8 Monate)*

*nur auf den Bruttowert der Rente betrachtet. Ohne Steuern. Ohne Rentenanpassung.

Muss jeder selber wissen, ob man das macht oder nicht.

Ergänzend: Zu der nicht erhaltenen Rente kommen auch die weiterhin gezahlten Rentenbeiträge als 'Verlust' hinzu, die man sich bei Weiterbeschäftigung + lfd. Rente ersparen würde. > Stark Ulrich: Das mit der Besteuerung ist doch auch eine Milchmädchenrechnung. Solange weitergearbeitet wird, hab ich doch die Taschen zusätzlich gefüllt, damit sollte bequem eine höhere Steuer beglichen werden können - und sollte tatsächlich über Regelaltersgrenze versicherungspflichtig gearbeitet werden, steigt die Rente 2fach ...zusätzliche Entgeltpunkte, erhöhter Zugangsfaktor - Steuern locker möglich. Wer die Besteuerung auf den Punkt haben will, muss sich an das dafür zulässige Personal wenden. Gruß w.
Vor der Renteam 20.02.2016 | 21:52
Vorab: Den Ausführungen von H.Gleis ist zuzustimmen! Je höher der monatliche Rentenbezug ist, um so weiter verschiebt sich die "Amortisierung" in die Zukunft. Vielleicht wäre die seltene Regelung der Teilrente angebracht? Selten deshalb, weil es nur einen kleinen Teil der Rentner betrifft. (Aussage eines Beraters 2013). Bin ich in einem kleinen Umfang bei Rentenbeginn selbstständig, könnte ich mir überlegen, die Rente zu 2/3 auszahlen zu lassen und in das letztere Drittel weiterhin Beiträge einzuzahlen. Habe ich diese Möglichkeit nicht, sollte das sehr genau überlegt werden. Wenn ich weiterhin über die Regelaltersgrenze arbeiten kann, weil mir das auch eine gewisse Freude bereitet, wäre diese Teilrente ebenso zu überlegen. Das muss man dann mit dem AG und der DRV abklären, wie das am besten zu handeln wäre.
Vor der Renteam 20.02.2016 | 22:55
Ja Herr Gleis, wenn man das so gestalten möchte, muss man das vor der Regelaltersgrenze entscheiden! Was denn sonst?
Werner Gleisam 20.02.2016 | 22:04
Ab Regelaltersgrenze gibt es keine Teilrenten mehr, weil Hinzuverdienst irrelevant wird.
Vor der Renteam 20.02.2016 | 22:55
Ja Herr Gleis, wenn man das so gestalten möchte, muss man das vor der Regelaltersgrenze entscheiden! Was denn sonst?
Werner Gleisam 20.02.2016 | 22:59
Steigern Sie doch mal Ihre Lesekompetenz. Die Ausgangsfrage thematisiert eine Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Jetzt beschreiben Sie Teilrente vor der Regelaltersgrenze. Wozu? Hilft das dem Fragesteller?
Stark Ulricham 21.02.2016 | 09:02
Vielen Dank für Ihre interessanten Beiträge, damit haben Sie mir die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für den Rentenantritt erleichtert! U. Stark
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