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von Ida25.11.2013 | 13:24
1432 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bekomme seit 1.11.2007 eine befristete EU-Rente bis 1.9.2015 (geb. 6/52 mit 100% GdB). Ab 1.7.12 bis 30.6.15 wurde eine Verminderung errechnet. Was passiert dann ab 1.7.2015 ?? Und warum ist das so ? Danke jetzt schon für die Infos.

9 Antworten

Politikam 25.11.2013 | 13:35
Das Gesetz ist noch nicht in Arbeit geschweige denn beschlossen.
Politikam 25.11.2013 | 13:39
Die Antwort ist natürlich vor den vorherigen Post.
Schadeam 25.11.2013 | 14:27
Warum sich die Rente ab 01.07.2012 vermindert hat, kann doch keiner im Forum sagen! Und was 2015 passiert, ebensowenig. Da müssen Sie schon direkt bei Ihrer DRV nachfragen.
-am 25.11.2013 | 14:57
Eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage ist hier nur schwer möglich, wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu vereinbaren.
....am 25.11.2013 | 15:05
Das ist die Ermittlung der 10,8 % Abschläge vgl. § 77 SGB VI in der Fassung bis 31.12.2007 ( http://www.deutsche-rentenversicheru ng-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_77G2 ). Kürzungszeitraum vom 60 bis 63 Lebensjahr (36 Mo * 0,3 = 10,8%) auch wenn Sie vor dem 60 Lebensjahr in die EM Rente gegangen sind.
007am 25.11.2013 | 15:20
mitunter schon !!!!
....am 25.11.2013 | 15:56
mitunter was? Lassen Sie uns teilhaben. Mehr als 10,8% Abschläge bei einer EM Rente gibt es nicht.
007am 25.11.2013 | 16:56
ach lassen sie mich doch in Ruhe!!
....am 26.11.2013 | 10:42
aber Sie wissen doch was, was wir nicht wissen. Lassen Sie uns teilhaben.
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