Guten Morgen,
wird eine Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, ist der Zugangsfaktor bei einer Altersrente/Hinterbliebenenrente für jeden Monat der Nicht-Inanspruchnahme um 0,005 höher als 1,0 (§ 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b SGB VI).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen von Kollektor und Schiko verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen