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Experten-Antwort

Zugangsfaktor bei Teilrente

von Rosa11.11.2025 | 15:18
235 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich habe eine Teilrente von 99,99% beantragt. Bei meiner Rentenabrechnung habe ich nun festgestellt, dass auf die Teilrente zusätzlich mein Zugangsfaktor von 0,91 angewendet wurde, was zu einer deutlich geringeren Rentenzahlung führt als erwartet. Da ich die Punkte-Abschläge aus der Frührente bereits vollständig über Ausgleichszahlungen ausgeglichen habe, meine Frage: Ist es korrekt, trotz vollständigem Ausgleich der Abschläge, den Zugangsfaktor weiterhin anzusetzen und dadurch die Rentenhöhe zusätzlich zu mindern? Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus und übersende freundliche Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosa,

 

bei einer Ausgleichszahlung nach § 187 a SGBVI werden Entgeltpunkte erworben.

Das bedeutet, dass diese Entgeltpunkte nach dem Eingang der Zahlung dieser Ausgleichszahlung Ihnen Entgeltpunkten hinzugerechnet werden.

Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn mit Abschlägen wird der Zugangsfaktor weiterhin reduziert, da sie nicht den Abschlag vermeiden, sondern Entgeltpunkte erwerben. Wenn Sie die gesamte Summe bezahlt haben, die in der Auskunft genannt wurde, dann entsprechen die erworbenen Entgeltpunkte, der Höhe des Abschlags. 

 

Beste Grüße

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

KSCam 11.11.2025 | 15:35
Ja das ist korrekt. Dass Sie 9% Abschlag haben, mussten Sie wissen, durch die Ausgleichszahlung haben Sie halt den Ausgangswert erhöht. Aber am Abschlag ändert sich nichts. Sie haben damals in der Beratung sicher gesagt bekommen, dass Sie die Rente um etwa 100€ steigern wenn Sie etwa 22 - 24.000€ einzahlen und das ist jetzt wohl auch so gekommen.
Tinaam 11.11.2025 | 15:38
Die Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung führt nicht dazu, dass der Abschlag verschwindet, sondern die Beiträge sollen den vorhandenen Abschlag ausgleichen. In der Berechnung sieht das (sehr vereinfacht ausgedrückt) im Grunde so aus: Ihre erreichten Entgeltpunkte + der Entgeltpunkte-Bonus aus der Ausgleichszahlung - Abschlag, der sich durch die vorzeitige Inanspruchnahme ergibt (d.h. Zugangsfaktor < 1) Im Idealfall gleichen sich der Bonus und der Abschlag aus...
Klarer Fallam 11.11.2025 | 15:38
Natürlich ist das vollkommen richtig so. Wenn Sie in eine vorgezogene Altersrente gehen, haben Sie natürlich einen Rentenfaktor kleiner als 1,0, da für jeden Monat vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze natürlich ganz normal 0,3 Prozent abgezogen werden, völlig egal, ob Ausgleichszahlungen gemacht wurden oder nicht. Ihre Ausgeichszahlungen werden dadurch berücksichtigt, dass durch die dadurch erworbenen Entgeltpunkte Ihre Bruttorente vor Abzug der "Prozente" entsprechend höher ausfällt.
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