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Experten-Antwort

Zugangsfaktor / Flexirente

von Tim02.06.2017 | 01:41
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7 Antworten

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Hallo, ein 80 jähriger (bereits seit vielen Jahren Rentner) arbeitet für ein Jahr bis zum 81. Lebensjahr und zahlt Rentenbeiträge. 1) Wieviel Prozent Zuschlag bekommt er?? (Regelrente war damals mit 65 möglich) 2) Ab wann würde die DRV die erhöhte Rente zahlen?? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es wird davon ausgegangen, dass bereits laufend eine Regelaltersrente bezogen wird.

Daher haben Sie vom 01.01.2017 an die Wahl:

Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.

Einmal im Jahr (01.07) erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Ob sich diese Variante für Sie bzw. den Rentenbezieher lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab und muss ganz individuell geprüft werden.

Aufgrund des neuen und sehr komplexen Sachverhaltes sollte auf jeden Fall ein Beratungsgespräch stattfinden.

Ein Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat ergibt sich nur, wenn der Versicherte über die Regelaltersgrenze hinaus k e i n e Rente bezieht.

Entsprechend ist die Regelung für die Zuschlagsentgeltpunkte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 02.06.2017 | 08:03
Ergänzung: Der Zuschlag für die Beiträge 2018 zum 01.07.19 sind dann 6% mehr als die zum 01.07.2018, usw.
Schadeam 02.06.2017 | 08:01
2) Die Beiträge die er im Jahr 2017 zahlt, wirken sich zum 01.07.2018 aus, die Beiträge des Jahres 2018 zum 01.07.2019, usw. 1) Monate von Regelalter (65) bis 01.07.2018 zählen und mal 0,5 das gibt den Zuschlag. Sind ungefähr 16 (Jahre) mal 6 (12 x 0,5) also knapp 100% Zuschlag. Zum genauen Rechnen bin ich zu faul und außerdem ist das Geburtsdatum nicht angegeben.
Prüferam 02.06.2017 | 08:17
Viel Glück bei der Klausur.
Genervteram 02.06.2017 | 13:19
Hoffentlich hat sich der 80-jährige auch vorher überlegt, wieviel Jahre er noch Rente beziehen muss, damit er seine Beiträge wieder rausholt! Vermutlich nicht! Aber was soll man auch von jemandem erwarten, der mit 80 noch sozialversicherungspflichtig arbeitet? Das Ganze ist doch nur ein Scherz?!
W*lfgangam 02.06.2017 | 20:39
...muss ich das jetzt als 'Laie' ab dem 01.07.2017 verstehen? ;-) Schade hat es in seinem ersten Beitrag doch schon deutlich gemacht, wo dieser Zuschlag nach Regelaltersgrenze herkommt - und ja, 17 Jahre nach der Regelaltersgrenze beträgt der 100 % ...natürlich nur auf die neuen versicherungspflichtigen Entgelte, nicht auf die gesamte Rente ;) Gruß w.
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