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Zugangsfaktor für nach Rentenbeginn erworbene EP

von CarlaB.24.05.2023 | 10:53
453 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich erhalte eine um 12 Monate vorgezogene Altersrente als Teilrente und arbeite weiter. Für die Berechnung der Rentenhöhe wurde der Zugangsfaktor 0,964 angesetzt. Die Abschläge habe ich inzwischen vollständig ausgeglichen. Daher würde ich gern wissen, # bleibt es trotzdem für immer beim Zugangsfaktor 0,964 # und welcher Zugangsfaktor wird auf die nach Rentenbeginn erworbenen Entgeltpunkte angesetzt, wenn sie mir mit Beginn der Regelaltersrente "gutgeschrieben" werden. Danke für die Antwort

3 Antworten

CarlaB.am 24.05.2023 | 14:15
Ganz herzlichen Dank an das Expertenteam für die tolle Erklärung Viele Grüße CarlaB.
joergam 24.05.2023 | 12:44
Hallo CarlaB., Sie müssen hier 3 Sachverhalte unterscheiden, die sich unterschiedlich beim Zugangsfaktor auswirken: 1. Ausgleich der Abschläge Gezahlte Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung gleichen einen Abschlag nur indirekt aus. D. h., dass bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente auch dann ein geminderter Zugangsfaktor (Abschlag) berechnet wird, wenn eine Ausgleichszahlung geleistet wurde oder wird. Durch die Ausgleichszahlung werden "lediglich" Entgeltpunkte gutgeschrieben, die den Abschlag (betragsmäßig) entsprechend ausgleichen. Für Sie bedeutet das, dass die Ausgleichszahlungen keine Anhebung des berechneten Zugangsfaktors (0,964) bewirken, sondern lediglich einen Zuschlag an Entgeltpunkten, der den Abschlag indirekt ausgleicht. 2. Bezug einer Teilrente Wenn Sie Ihre vorzeitige Altersrente nur als Teilrente beziehen, dann werden die Entgeltpunkte entsprechend nur teilweise vorzeitig in Anspruch genommen. Für die Entgeltpunkte, die im maßgeblichen Minderungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden, wird der Zugangsfaktor bei einem späteren Wechsel in eine höhere Teilrente bzw. in eine Vollrente wieder erhöht. 3. Nach dem Rentenbeginn erworbene Entgeltpunkte Für Beiträge nach Rentenbeginn wird die Altersrente zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze um einem Zuschlag an Entgeltpunkten erhöht. Der Zugangsfaktor für diese Entgeltpunkte beträgt dann 1,000. Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin eine Teilrente beziehen. Dann werden vorrangig anstelle der Zuschlags-Entgeltpunkte die Entgeltpunkte (und Zugangsfaktoren) berücksichtigt, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden (s. o. "Teilrente"). Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Kurt Wagneram 19.01.2024 | 17:18
Zitat von joerg anzeigenausblenden
joerg schrieb

Hallo CarlaB.,

Sie müssen hier 3 Sachverhalte unterscheiden, die sich unterschiedlich beim Zugangsfaktor auswirken:

1. Ausgleich der Abschläge

Gezahlte Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung gleichen einen Abschlag nur indirekt aus. D. h., dass bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente auch dann ein geminderter Zugangsfaktor (Abschlag) berechnet wird, wenn eine Ausgleichszahlung geleistet wurde oder wird. Durch die Ausgleichszahlung werden "lediglich" Entgeltpunkte gutgeschrieben, die den Abschlag (betragsmäßig) entsprechend ausgleichen.

Für Sie bedeutet das, dass die Ausgleichszahlungen keine Anhebung des berechneten Zugangsfaktors (0,964) bewirken, sondern lediglich einen Zuschlag an Entgeltpunkten, der den Abschlag indirekt ausgleicht.

2. Bezug einer Teilrente

Wenn Sie Ihre vorzeitige Altersrente nur als Teilrente beziehen, dann werden die Entgeltpunkte entsprechend nur teilweise vorzeitig in Anspruch genommen. Für die Entgeltpunkte, die im maßgeblichen Minderungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden, wird der Zugangsfaktor bei einem späteren Wechsel in eine höhere Teilrente bzw. in eine Vollrente wieder erhöht.

3. Nach dem Rentenbeginn erworbene Entgeltpunkte

Für Beiträge nach Rentenbeginn wird die Altersrente zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze um einem Zuschlag an Entgeltpunkten erhöht. Der Zugangsfaktor für diese Entgeltpunkte beträgt dann 1,000.

Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin eine Teilrente beziehen. Dann werden vorrangig anstelle der Zuschlags-Entgeltpunkte die Entgeltpunkte (und Zugangsfaktoren) berücksichtigt, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden (s. o. "Teilrente").

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hallo, kann man zu all diesen Konstellationen bitte einmal ein Rechenbeispiel einstellen. Vielen Dank!
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