Wenn Sie zu den unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören, ist für maximal zwei Riester-Verträge eine Aufteilung möglich. Ob Sie die Zulagen genau hälftig teilen können, hängt insbesondere davon ab, ob Sie in den jeweiligen Verträgen den Mindestbeitrag zahlen. Im Zulagenantrag bestimmen Sie die Aufteilung der Zulagen für die abgeschlossenen Verträge.