Hallo Paolo,
Sie haben in 2015 eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, aus der 18,7% Beiträge Ihres Gehalts (9,35% jeweils vom Arbeitgeber und von Ihnen selbst) einbehalten wurden. Daher sind Sie für 2015 zulagenberechtigt.
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Hallo Paolo,
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