Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ulriken Lürick,
die Problematik, dass in den vergangenen Jahren von vielen Riestersparern irrtümlich keine Eigenbeiträge gezahlt wurden und deswegen die bereits gezahlten Zulagen zurückgefordert werden mussten, beschäftigte die Presse bereits im Frühjahr. Die Regierung reagierte daraufhin mit einer Pressemitteilung am 04.05.2011:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/20110504-Riester.html?__nnn=true).
Ihre-vorsorge.de berichtete darüber unter
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Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf (BR-Drs. 253/11 mit dem Titel „Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG)“) wurde im Bundestag in dritter Lesung am 27.10.2011 beraten. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Abweichend vom Grundsatz, dass Riesterbeiträge nicht für vergangene Jahre gezahlt werden können, eröffnet das Gesetz in dieser speziellen Konstellation, für die betroffenen Jahre auf Ihren Riestervertrag jeweils den Sockelbetrag von 60 Euro noch einzuzahlen. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Anbieter mitteilen, für welche Jahre diese Einzahlungen erfolgen. Bitten Sie Ihn gleichzeitig, bei der ZfA die Zulagen wieder zu beantragen.
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