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Zulagenstelle fordert aus dem Zulagenvertrag meiner Frau ab 2003 Zulagen zurück

von Kai27.06.2012 | 17:23
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Hallo, bin seit 2002 Riester-Sparer und war als Arbeitnehmer, sowie als jetziger Erwerbsminderungsrentner bis heute unmittelbar zulagenberechtigt. Meine Frau hat ebenfalls seit 2002 als Hausfrau einen sogenannten Zulagenvertrag. Auf den Vertrag meiner Frau wurden immer über 60 € Jahres-Beiträge eingezahlt. Die Anträge auf Altersvorsorgezulage wurden immer rechtzeitig beim Anbieter eingereicht. Ab 2005 wurde dem Anbieter eine Dauerzulagenvollmacht erteilt. Im Antrag 2002 wurde von meiner Frau richtigerweise das Feld mittelbar zulageberechtigt angekreuzt. Die beiden Kindererziehungszeiten (die Kinder sind 1992 und 1996 geboren) sind abgelaufen. Im Antrag 2003 und 2004 wurde das Kästchen mittelbar zulageberechtigt von meiner Frau übersehen und versehentlich nicht angekreuzt. Damit wurde meine Frau ohne Rückfrage des Anbieters als unmittelbar zulageberechtigt eingestuft. Ab dem Jahr 2005 erfolgte der Antrag auf Altersvorsorgezulage als Dauerantrag des Anbieters. Im Jahr 2008 habe ich dem Anbieter, sowie der Zulagenstelle durch separates Schreiben mitgeteilt, daß meine Frau als Hausfrau seit Vertragsbeginn im Jahr 2002 mittelbar zulageberechtigt ist. Der Anbieter teilt mir im Oktober 2008 mit, dass durch einen Fehlers seines Sachbearbeiters für das Beitragsjahr 2005 versehentlich ein Antrag auf unmittelbare Zulagenberechtigung bei der Zulagenstelle eingereicht wurde. Ohne mein Verschulden wurde die Frist für die Festsetzung der Altersvorsorgezulage 2005 (18.02.2008) nicht eingehalten. Ich habe deshalb den verspätet gestellten Antrag auf Festsetzung der Zulage für das Jahr 2005 wie von der Zulagenstelle empfohlen (in den Fällen ohne Selbstverschuldung) als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO bei der Zulagenstelle eingereicht. Jetzt teilt die Zulagenstelle meiner Frau mit, dass keine Tatsachen vorgetragen wurden aus denen sich ergibt, dass die Antragsfrist für die Festsetzung der Zulage ohne Verschulden versäumt wurde. Die Zulagenstelle fordert nun von meiner Frau die jeweiligen Jahresgrundzulagen mit den beiden Kinderzulagen für die Jahre 2003, 2004 und 2005 insgesamt 650,00 € zurück. Widersprüche kann ich innerhalb eines Monats einlegen. Da meine Frau und ich die Anträge auf Altersvorsorgezulage immer fristgerecht beim Anbieter eingereicht haben, sehe ich nicht ein, dass die Zulagenstelle nun für 3 Jahre die Zulagen von meiner Frau zurück fordert. Hätte die Zulagenstelle evtl. Unstimmigkeiten bei der Zulagengewährung dem Riestersparer nicht früher mitteilen müssen, damit die geforderten Fristen nicht überschritten werden ? Muss der Anbieter, der sich ja in den umfangreichen, komplizierten Formalitäten des Riestersparens viel besser auskennt und nicht der Laien-Riestersparer diesen Zulagenausfall schultern ? Im voraus Danke für Ihre Erläuterungen. Kai

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