Hallo Arkadiusz,
wird eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, ist davon in der Regel ein Beitrag an die gesetzliche Pflegeversicherung zu zahlen.
Leistungsempfänger mit Kindern zahlen dabei einen geringeren Beitrag als Leistungsempfänger ohne Kinder.
Die Erklärung zur Elterneigenschaft ist erforderlich, um Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung richtig zu berechnen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Kinderlose zahlen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag als Menschen mit Kindern.
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