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zum 2. mal zum MDK v.d. KK vorgeladen

von Fritz19.04.2013 | 13:13
2056 Ansichten
5 Antworten
Hallo, habe heute eine 2. Vorladung zum MDK bekommen. Im Nov. 2012 war ich schon mal dort, ich könne meinen Beruf nicht mehr ausüben das Ergebnis. Bin jetzt eh ohne Arbeit wegen meiner Erkrankung. Möchte aber versuchen ab kommenden Jahr wieder wenigstens Std.weise zu arbeiten. Bin auch noch nicht ausgesteuert. Mir geht es aber hauptsächlich darum, nicht Rente beantragen zu müssen. Eine REHA hat d. RV gerade erst abgelehnt weil erst in 2011 eine REHA war. Wie kann ich verhindern, Rente beantragen zu müssen?

5 Antworten

Higham 19.04.2013 | 14:01
Das beste wäre eine versicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen.
Kimam 19.04.2013 | 14:04
Rente zu beantragen, kann die Kasse nicht erzwingen. Aber einen Rehaantrag, der ggf. von der DRV in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Vermeiden können Sie das nur, indem Sie vorher wieder arbeiten gehen! Im April "ab kommendem Jahr" zu sagen, genügt der Kasse sicher nicht.
Fritzam 19.04.2013 | 16:12
..ich kann evtl. 2 Std. täglich noch arbeiten u. möchte das von meinem Hausarzt bestätigen lassen damit ich was i.d. Hand habe für das AA. Ich würde zu gerne auch noch etwas arbeiten. Auch wenn ich mehrere schwere Erkrankungen habe u. außerdem Schwerbehindert bin. Zusätzlich werde ich i.d. nächsten Monaten in einen Rollstuhl müssen.
KSCam 19.04.2013 | 17:10
Wenn Sie wirklich nur maximal 2 Std. täglich arbeiten können, sind Sie voll erwerbsgemindert und kommen an der Rente nicht vorbei (sofern die entsprechenden Beiträge gezahlt sind). Wenn Sie mit so einer Bescheinigung "mein Patient Fritz kann täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten" beim Arbeitsamt aufkreuzen, schicken die Sie mit dem Kommentar: "komm wieder wenn du arbeiten kannst" wieder heim. Es gibt nunmal keinen Rechtsanspruch das (höhere) Krankengeld und/oder das (höhere) ALG bis zum Letzten auszuschöpfen - diese rosigen Zeiten sind längst vorbei.
Fritzam 19.04.2013 | 18:44
o.k. - danke f. die Ausführungen.
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