Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas,
in Ihrem Fall scheint eine Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ohne eine Begutachtung nicht möglich zu sein. Sobald Sie die Einladung zum Gutachter erhalten haben, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen. Da der Gutachter Mediziner ist, sollten Sie mit ihm alle Risiken der Anreise und der Begutachtung erörtern können. Solange die Rentenversicherung keine Entscheidung zu Ihrem Leistungsvermögen treffen kann, ist sie nicht berechtigt, Leistungen wegen einer Erwerbsminderung zu erbringen. Bis dahin sind ggf. die vorleistungspflichtigen Sozialleistungsträger (Krankenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter) für Sie zuständig.
Auch wenn der Weg weit ist, vielleicht lässt es sich organisieren, dass Sie jemanden finden, der Sie mit einem Fahrzeug dorthin bringen kann. Leute mit mehr Terminen müssen auch los, auch wenn die Wege kürzer sind (z. B. Dialyse-Patienten). Als Kränker ist bei mir auch ein wöchentlicher Arztbesuch von Nöten. Es ist der einzige Facharzt im ganzen Landkreis,würde die Praxis schließen, hiesse es für mich auch 70 km Bus/Bahn fahren. Würde ich unter Quarantäne gestellt, hätte ich ein ganz großes Problem. Bei den vielen Fragen, die sich überall stellen, was machen infizierte Dialyse-Patienten? Oder die bestimmte Behandlung brauchen? Oder Infizierte, die während der Quarantäne wahnsinnige Zahnschmerzen bekommen? Zur Zeit hat jeder sein Päckchen zu tragen. Eine Fahrt zum Gutachter ist mit entsprechender Vorsicht etwas schaff bares.Ich habe die EMR beantragt und soll demnächst zum DRV-Gutachter. Da ich zur Risikogruppe gehöre, ist meine Frage, ob ich diesen Termin zu Coronazeiten wahrnehmen muss?
Unter Vorbehalt wird keine EM-Rente gezahlt. Das ist doch nur Wunschdenken. So hat man es häufig in der Vergangenheit bei befristeten EM-Renten gemacht und die Rentenversicherung ist häufig auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Versicherte nicht rückzahlungsfähig war. Aus dem Grund ist dieses Verfahren bei den meisten Rententrägern auch abgeschafft worden und wir ganz sicher nicht neu eingeführt, wenn nicht mal ein Rentenanspruch abgeklärt ist.Was erlaubt sich die DRV hier eigentlich? So wie die anderen Betroffenen wohl auch, haben meine Ärzte und ich umfassend Auskunft gegeben und nun ist es an der Zeit, dass der Sachbearbeiter oder med. Dienst mal eine Entscheidung trifft. Im Zweifel ist diese eben zu Gunsten des Betroffenen auszulegen und gerne auch zu befristen (z.B. 6 Monate). Danach kann die DRV gerne wieder ein Gutachten einschalten, wenn es dann noch Ärzte gibt, die sich für so etwas Zeit nehmen können.Wenn Ihre Auskünfte und die Auskünfte Ihrer Ärzte als Nachweise für eine rentenrelevante Erwerbsminderung offenbar nicht ausreichen, besteht auch kein vorläufiger Rentenanspruch. Würden EM-Renten im Zweifelsfall zu Gunsten der Betroffenen gezahlt, dann bitteschön nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls eine abschließende Prüfung negativ ausfällt. MfG
Wenn eine derartige Rente unter Vorbehalt gewährt werden würde und zwar bis zur tatsächlichen Entscheidung, dann gibt es auch keine Rückforderung. Denn eine andere Sozialleistungen kann nicht rückwirkend beantragt werden. Wäre das möglich, verhält es sich mit der Rückzahlung wie bei der rückwirkend gewährten Rente und somit entstünden der RV kein Totalverlust. Bei befristeten Renten, die ausgelaufen sind und über deren Weiterbewilligung noch nicht entschieden wurde, werden nicht mehr bis zur Entscheidung weitergezahlt, das ist richtig. Allerdings kann derjenige dann aktuell andere Leistungen beantragen, bspw. Alg. Würde die RV unter Vorbehalt etwa 5 Monate Rente zahlen und der Gutachter sieht es dann anders, gibt's kein Geld zurück. Dann war man 5 Monate Rentner und fertig, es geht nur nicht weiter. Aber da dieses so nicht existent ist, braucht man über ungelegte Eier nicht weiter zu philosophieren!Wenn Ihre Auskünfte und die Auskünfte Ihrer Ärzte als Nachweise für eine rentenrelevante Erwerbsminderung offenbar nicht ausreichen, besteht auch kein vorläufiger Rentenanspruch. Würden EM-Renten im Zweifelsfall zu Gunsten der Betroffenen gezahlt, dann bitteschön nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls eine abschließende Prüfung negativ ausfällt. MfGUnter Vorbehalt wird keine EM-Rente gezahlt. Das ist doch nur Wunschdenken. So hat man es häufig in der Vergangenheit bei befristeten EM-Renten gemacht und die Rentenversicherung ist häufig auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Versicherte nicht rückzahlungsfähig war. Aus dem Grund ist dieses Verfahren bei den meisten Rententrägern auch abgeschafft worden und wir ganz sicher nicht neu eingeführt, wenn nicht mal ein Rentenanspruch abgeklärt ist.
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