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Experten-Antwort

Zum DRV-Gutachter, obwohl Risikopatient?

von Thomas20.03.2020 | 06:22
205 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe die EMR beantragt und soll demnächst zum DRV-Gutachter. Da ich zur Risikogruppe gehöre, ist meine Frage, ob ich diesen Termin zu Coronazeiten wahrnehmen muss?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2020 | 12:05

Hallo Thomas,

in Ihrem Fall scheint eine Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ohne eine Begutachtung nicht möglich zu sein. Sobald Sie die Einladung zum Gutachter erhalten haben, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen. Da der Gutachter Mediziner ist, sollten Sie mit ihm alle Risiken der Anreise und der Begutachtung erörtern können. Solange die Rentenversicherung keine Entscheidung zu Ihrem Leistungsvermögen treffen kann, ist sie nicht berechtigt, Leistungen wegen einer Erwerbsminderung zu erbringen. Bis dahin sind ggf. die vorleistungspflichtigen Sozialleistungsträger (Krankenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter) für Sie zuständig.

24 Antworten

DaViam 20.03.2020 | 08:36
Hallo, normalerweise ja. Sie können aber auch Ihren Rentenantrag zurücknehmen und ihn erst wieder nach Corona stellen.
Tinaam 20.03.2020 | 08:38
Guten Tag, mir geht es genauso. Ich müsste von einem Ostseeküstenort nach Berlin fahren, mit dem Zug. Ich warte allerdings schon seit Monaten (Antrag am 25.06.2019) und war so froh,dass ich endlich den Termin bekommen habe.Ich müsste jetzt SGB2 beantragen, bin in der Nahtlosigkeitsregelung und das ist sowieso schon sehr belastend. Gibt es die Möglichkeit einer EM bis zum Gutachtertermin? Viele Grüße Tina
DaViam 20.03.2020 | 08:45
Hallo, eine EM-Rente kann ausschließlich aufgrund medizinischer Gründe gezahlt werden, d.h. eine Begutachtung muss vorher erfolgen. Wenn es nur um eine finanzielle Absicherung geht, ist das Jobcenter zuständig. Auch wenn eine Begutachtung als unbequem angesehen wird oder sogar als gefährlich, kann der RV-Träger nicht darauf verzichten.
Tinaam 20.03.2020 | 08:53
Der Termin ist nicht unbequem, ich war froh, dass ich ihn endlich hatte. Ich hatte (vor Corona) angeboten, dass ich auch weiter fahre, weil hier alle Gutachter überlastet waren. Ich habe Asthma (Risikogruppe) und noch diverse andere Krankheiten, die auch medizinisch/ärztlich erfasst wurden. Nochmal die Frage, ist auf Grund der Situation, es nicht gegeben, dass anders verfahren wird.
Schoenschiefam 20.03.2020 | 09:11
Und nochmal die Antwort Nein. Es gibt hunderte Infektionskrankheiten die Sie sich in Deutschland holen können die nicht nur infektiöser als Corona sind, sondern auch tausend mal gefährlicher. Es gibt keine ausschließliche Coronarisikogruppe. Wenn Sie meinen für Corona besteht bei Ihnen ein erhöhtes Risiko, dann gilt das auch für alle anderen möglichen Infektionskrankheiten. Wegen denen haben Sie bisher scheinbar keine Bedenken gehabt. Denken Sie jetzt durch die aktuelle Situation verzichtet die DRV auf medizinische Überprüfung? Das wird nicht passieren.
Tinaam 20.03.2020 | 09:22
Ihre Antwort verwundert mich, Sie schließen Ihre persönliche Beratung, wegen Coronagefahr, Experten warnen.Die Unterstellung,die hier mitschwingt finde ich ebenfalls nicht nicht wertschätzend. Sie wissen überhaupt nichts über mich und Urteilen schon im Vorfeld. Ich habe nicht gefragt, ob ich generell die EM bekomme, sondern um eine befristete bis zum Gutachtertermin.
Thorbenam 20.03.2020 | 10:09
Zitat von Tina anzeigen
Ich kann Ihre Bedenken nachvollziehen, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass bis zu einem Gutachten eine befristete EM gezahlt werden würde. Denn selbst eine befristete Erwerbsminderungsrente hat die Voraussetzung, dass medizinisch festgestellt sein muss, dass Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt bzw. aufgehoben ist, sowie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Ein Gedankenexperiment: Angenommen, es wäre so, dass man Ihnen die EM Rente befristet gewährt und der Gutachter stellt dann im Nachhinein fest, dass Sie aus seiner Sicht Leistungsfähig wären...Bitte malen Sie sich die Folgen aus (Rechtsfolgen, Rückzahlung... etc). Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomasam 20.03.2020 | 10:11
Danke für die Antworten und ggf. Vermutungen. Was sagt denn das Experten-Team der DRV dazu?
Schadeam 20.03.2020 | 17:36
Ohne Gutachten gibt es wohl keine Rente! Wäre dies anders müsste die DRV jedem "zunächst mal Rente zahlen", zumindest solange wie er/sie sich um eine Begutachtung herummogeln kann. Das kann nicht sein, Corona hin oder her, da wäre jeglicher Simulation Tor und Tür geöffnet.
Fritzam 20.03.2020 | 17:48
Nicht zwangsläufig, im Bescheid müsste nur stehen unter Vorbehalt bis längstens zum Termin der Begutachtung. Aber das hätte wohl keine rechtliche Grundlage, wäre immens aufwendig, die Anträge würden durch die Decke schießen und versicherungstechnisch müsste auch geprüft werden. Ergo geht es nur wie gehabt, wo die Begutachtung nötig ist.
Pechgehabt?am 20.03.2020 | 21:17
Ich muss mich leider einer Schreiberin hier anschließen. Sehr viele Erkrankte warten leider viel zu lange, bis sie ihre Anträge auf Erwerbsminderungsrente, gezielt oder geplant, stellen. In der Hauptsache geht es denjenigen dann nur noch darum längere Zurechnungszeiten bzw. höhere Zahlungen bis dahin zu erhalten. Vorausgesetzt es käme überhaupt zu einer Rentengewährung. Aber auch wenn nicht, einige Jahre kann man ja trotzdem auch dann mit Krankengeld und Nahtlosigkeit ohne arbeiten zu gehen, überbrücken. Anders natürlich bei all denen, die wirklich erst im Nachhinein feststellen mussten, dass es wegen gesundheitlichen Gründen mit Arbeit nix mehr wird. Da sollte man nat. unterscheiden. Für den ersteren Fall allerdings hätte ich auch kein Verständnis und eine Erwerbsminderungsrente im Voraus? Auf Ideen kommt so manch Einer??!!
Jonas am 20.03.2020 | 23:39
Zitat von Tina anzeigen
Ich habe die EMR beantragt und soll demnächst zum DRV-Gutachter. Da ich zur Risikogruppe gehöre, ist meine Frage, ob ich diesen Termin zu Coronazeiten wahrnehmen muss?
Auch wenn der Weg weit ist, vielleicht lässt es sich organisieren, dass Sie jemanden finden, der Sie mit einem Fahrzeug dorthin bringen kann. Leute mit mehr Terminen müssen auch los, auch wenn die Wege kürzer sind (z. B. Dialyse-Patienten). Als Kränker ist bei mir auch ein wöchentlicher Arztbesuch von Nöten. Es ist der einzige Facharzt im ganzen Landkreis,würde die Praxis schließen, hiesse es für mich auch 70 km Bus/Bahn fahren. Würde ich unter Quarantäne gestellt, hätte ich ein ganz großes Problem. Bei den vielen Fragen, die sich überall stellen, was machen infizierte Dialyse-Patienten? Oder die bestimmte Behandlung brauchen? Oder Infizierte, die während der Quarantäne wahnsinnige Zahnschmerzen bekommen? Zur Zeit hat jeder sein Päckchen zu tragen. Eine Fahrt zum Gutachter ist mit entsprechender Vorsicht etwas schaff bares.
Robertam 21.03.2020 | 09:38
Ob man etwas schaffen kann oder nicht ist anders, ob man eine Krankheit riskiert von der man weiß, dass sie einen töten kann. Diejenigen die unterstellen, man hätte den Antrag zu spät eingereicht muss gesagt werden, es stellt nicht jeder einen Rentenantrag, wenn er mal harmlos krank ist. Das scheinen diejenigen zu machen, die anderen Faulheit oder anderes unterstellen. Es gibt Menschen, die versuchen alles, in der Hoffnung wieder arbeiten zu können. Also einfach mal nachdenken und nicht anderen das schlechte Verhalten unterstellen, etwas man selber an den Tag legt.
JMam 05.04.2020 | 10:07
Ich bin ebenfalls in dieser Situation: Gutachten ist angeblich erforderlich, alle bisherigen Befunde scheinen nicht auszureichen. Von der DRV habe ich mittlerweile ein Schreiben, dass ALLE Gutachtertermine zwischenzeitlich bis auf weiteres ausgesetzt wurden und diese (...irgendwann...) wieder aufgenommen werden. Was erlaubt sich die DRV hier eigentlich? So wie die anderen Betroffenen wohl auch, haben meine Ärzte und ich umfassend Auskunft gegeben und nun ist es an der Zeit, dass der Sachbearbeiter oder med. Dienst mal eine Entscheidung trifft. Im Zweifel ist diese eben zu Gunsten des Betroffenen auszulegen und gerne auch zu befristen (z.B. 6 Monate). Danach kann die DRV gerne wieder ein Gutachten einschalten, wenn es dann noch Ärzte gibt, die sich für so etwas Zeit nehmen können. Im übrigen halte ich es für fragwürdig, wenn hier auf die Krankenversicherung verwiesen wird. Die wird sicher häufig etwas leisten, eine private KV zahlt aber kein Krankentagegeld mehr, wenn eine BU anerkannt ist.
Schoenschiefam 05.04.2020 | 12:34
Aha und warum zu Ihren Gunsten und nicht zu Ihren Ungunsten? Welches Gutachten haben Sie denn, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen? Fragen Sie doch mal einen Ihrer Ärzte, wer von denen das schriftlich bestätigt. Ich bln mir ziemlich sicher kein einziger wird das tun.
Siehe hieram 05.04.2020 | 13:14
Zitat von JM anzeigen
hmm, dann zahlt doch aber die private KV noch Krankengeld, oder wer hat schon eine BU festgestellt?? Die Rentenversicherung jedenfalls ja anscheinend noch nicht, weil ja hier noch Gutachtertermine ausstehen. 'BU' im Sinne der Rentenversicherung ist jemand, der nicht mehr in der Lage ist, seinen 'Beruf' noch mindestens sechs Stunden auszuüben, eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber ja. Sofern ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das zur Bewilligung einer teilweisen EM-Rente führen. Solange das durch die DRV noch nicht mit einem Bescheid festgestellt wurde, sind Sie auch nicht "BU" im Sinne der Rentenversicherung, die das dann "teilweise Erwerbsminderungsrente" nennt. Und wenn Ihre private KV meint, eine "vorläufige Beurteilung", wie z. B. nach einer Reha im Entlassungsbericht, reiche aus, die Zahlung einzustellen, dann ist trotzdem die KV Ihr Ansprechpartner, und Sie müssen sich mit der auseinandersetzen, wie die auf "BU" kommt und auch ohne Bescheid einfach ihre Zahlungen einstellt.
Berkateram 05.04.2020 | 17:27
Zitat von Schorsch anzeigen
Was erlaubt sich die DRV hier eigentlich? So wie die anderen Betroffenen wohl auch, haben meine Ärzte und ich umfassend Auskunft gegeben und nun ist es an der Zeit, dass der Sachbearbeiter oder med. Dienst mal eine Entscheidung trifft. Im Zweifel ist diese eben zu Gunsten des Betroffenen auszulegen und gerne auch zu befristen (z.B. 6 Monate). Danach kann die DRV gerne wieder ein Gutachten einschalten, wenn es dann noch Ärzte gibt, die sich für so etwas Zeit nehmen können.
Wenn Ihre Auskünfte und die Auskünfte Ihrer Ärzte als Nachweise für eine rentenrelevante Erwerbsminderung offenbar nicht ausreichen, besteht auch kein vorläufiger Rentenanspruch. Würden EM-Renten im Zweifelsfall zu Gunsten der Betroffenen gezahlt, dann bitteschön nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls eine abschließende Prüfung negativ ausfällt. MfG
Unter Vorbehalt wird keine EM-Rente gezahlt. Das ist doch nur Wunschdenken. So hat man es häufig in der Vergangenheit bei befristeten EM-Renten gemacht und die Rentenversicherung ist häufig auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Versicherte nicht rückzahlungsfähig war. Aus dem Grund ist dieses Verfahren bei den meisten Rententrägern auch abgeschafft worden und wir ganz sicher nicht neu eingeführt, wenn nicht mal ein Rentenanspruch abgeklärt ist.
DieWartende1975am 05.04.2020 | 22:28
Ich wundere mich über einige Annahmen hier. Bei einem Gutachter (unter welchen Risiken auch immer) gewesen zu sein,bedeutet ja nicht, kurzfristig eine Anerkennung /Entscheidung zu haben...leider. Ich war bereits im Mai letztes Jahr (Antrag Januar) bei zwei Gutachtern. Nach Nachfragen im August wurde ich um Geduld gebeten, um dann in September zu einem weiteren Gutachten im Dezember eingeladen zu werden. Nun im Februar nicht die ersehnte Entscheidung, sondern der Verweis auf eine notwendige Rehamaßnahme. Keine Ahnung, wann diese in Zeiten von Corona stattfinden wird. Auch da für Risikopatienten wie mich die Frage und Angst, wie sicher man dort ist. Was ich eigentlich sagen möchte: Auch wenn jetzt Gutachtertermine abgesagt werden...Das ganze Prozedere um die Erwerbsminderungsrente kann auch ohne Corona eine gefühlte Ewigkeit dauern! Es ist eine Übung in Geduld, die ich all denen wünsche, die sich so wie ich gerade in diesem Prozess befinden. Bitte bleiben Sie alle gesund in dieser besonderen Zeit
Wuselam 05.04.2020 | 22:48
Zitat von Berkater anzeigen
Wenn Ihre Auskünfte und die Auskünfte Ihrer Ärzte als Nachweise für eine rentenrelevante Erwerbsminderung offenbar nicht ausreichen, besteht auch kein vorläufiger Rentenanspruch. Würden EM-Renten im Zweifelsfall zu Gunsten der Betroffenen gezahlt, dann bitteschön nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls eine abschließende Prüfung negativ ausfällt. MfG
Unter Vorbehalt wird keine EM-Rente gezahlt. Das ist doch nur Wunschdenken. So hat man es häufig in der Vergangenheit bei befristeten EM-Renten gemacht und die Rentenversicherung ist häufig auf den Kosten sitzengeblieben, weil der Versicherte nicht rückzahlungsfähig war. Aus dem Grund ist dieses Verfahren bei den meisten Rententrägern auch abgeschafft worden und wir ganz sicher nicht neu eingeführt, wenn nicht mal ein Rentenanspruch abgeklärt ist.
Wenn eine derartige Rente unter Vorbehalt gewährt werden würde und zwar bis zur tatsächlichen Entscheidung, dann gibt es auch keine Rückforderung. Denn eine andere Sozialleistungen kann nicht rückwirkend beantragt werden. Wäre das möglich, verhält es sich mit der Rückzahlung wie bei der rückwirkend gewährten Rente und somit entstünden der RV kein Totalverlust. Bei befristeten Renten, die ausgelaufen sind und über deren Weiterbewilligung noch nicht entschieden wurde, werden nicht mehr bis zur Entscheidung weitergezahlt, das ist richtig. Allerdings kann derjenige dann aktuell andere Leistungen beantragen, bspw. Alg. Würde die RV unter Vorbehalt etwa 5 Monate Rente zahlen und der Gutachter sieht es dann anders, gibt's kein Geld zurück. Dann war man 5 Monate Rentner und fertig, es geht nur nicht weiter. Aber da dieses so nicht existent ist, braucht man über ungelegte Eier nicht weiter zu philosophieren!
Ennasusam 17.04.2020 | 22:03
Zitat von Tina anzeigen
Gibt es die Möglichkeit einer EM bis zum Gutachtertermin? Viele Grüße Tina Hallo Tina, ich habe letzte Woche von einer Rechtsanwältin erfahren (Hamburg), dass alle Gutachter-Termine betreffend Rente (Erstantrag, Verlängerungsantrag etc) wegen der Corona-Krise ausgesetzt wurden. Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, die bisher 2x befristet wurde (1.4.2016-30.4.2018 + 1.5.2018-31.3.2020). Ich Ich habe meinen Verlängerungsantrag ab 1.4.2020 rechtzeitig abgegeben. Ich erhielt vor 10 Tg einen Vorschuss-Bescheid für den Zeitraum der Aussetzung der Gutachtertermine bis 30.6.2020; ich erhalte also volle EM-Rente als Vorschuss für April-Juni. Wird bei einem Gutachtertermin festgestellt, dass ich keine volle EM-Rente ab 1.4.2020 rückwirkend erhalte, muss ich den Vorschuss an Dt RV zurück zahlen. Ich habe kein Recht, zum 1.4.2020 Hartz IV oder oder beim Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen, da der Vorschuß-bescheid vorliegt. Wenn du noch keine Erwerbsminderungsrente beziehst, stelle schnellstmöglich Hartz IV Antrag. Wir haben in einem anderen Fall Betreuer für ältere Dame beim Betreuungsgericht (Hamburg) beantragt. Auch hier wird wegen der Corona-Krise der bereits am 18.2. beauftragte Arzt nicht tätig. Wir vermuten, dass evtl bundesweit diese Gutachtertermine ausgesetzt wurden. In Foren gibt es leider sehr oft extrem unsachliche u unverschämte u zum Teil auch beleidigende u unterstellende Äusserungen. Diese Kommentare las ich hier im Forum ebenfalls. In meiner Freizeit umgebe ich mich mit solchen Menschen nicht, auch nicht früher auf meiner Arbeit u ebenfalls nicht im Forum. Manchmal legen sie dann erst recht los, weil sie merken, dass man mit ihnen nichts zu tun haben möchte. Ich wünsche dir viel Kraft bei deiner unsicheren Situation. Viele Grüsse aus Hamburg Susanne
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