Hallo Thomas,
in Ihrem Fall scheint eine Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ohne eine Begutachtung nicht möglich zu sein. Sobald Sie die Einladung zum Gutachter erhalten haben, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen. Da der Gutachter Mediziner ist, sollten Sie mit ihm alle Risiken der Anreise und der Begutachtung erörtern können. Solange die Rentenversicherung keine Entscheidung zu Ihrem Leistungsvermögen treffen kann, ist sie nicht berechtigt, Leistungen wegen einer Erwerbsminderung zu erbringen. Bis dahin sind ggf. die vorleistungspflichtigen Sozialleistungsträger (Krankenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter) für Sie zuständig.