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Zum Urteil: Urlaubsansprüche von Kranken verfallen nicht....

von Roswitha Weidemann01.07.2009 | 18:16
1163 Ansichten
2 Antworten
Zu dem o.g. Urteil habe ich folgende Frage: Am 30.04.2006 erkrankte ich an GBS. Bis zum 05.09.2007 war ich dauerhaft krank geschrieben. Rückwirkend zum 01.04.2007 kam ich dann in Erwerbsminderungsrente, erstmal befristet bis zum 28.02.2009. Anschliessend wurde mir ab 01.03.2009 bis zur Altersrente (in 5 Jahren) die Dauerrente gewährt. Bei Krankheitsbeginn (30.04.06) hatte ich aus dem Jahr 2005 noch einen Resturlaub von 15 Tagen, der ist jetzt sicherlich verfallen? Jedoch hätte ich vom 1.1.-30.4.06 einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen, (Jahresurlaub 30 Tage). Ich war im öffentlichen Dienst beschäftigt und bisher bekam ich vom LBV den Bescheid dass ein "Urlaubsanspruch nicht erfüllbar ist, wenn der Arbeitsnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist." Meines Erachtens dürfte aber der Urlaubsanspruch für die gearbeitete Zeit nicht verfallen. Weiterhin fällt mir gerade noch Rentenabzug von 10,8 % ein. Diese Frage betrifft zwar die Experten für die Rentenversicherung Wie sehen die Experten das? Mit herzlichen Grüssen R.Weidemann

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.07.2009 | 08:26

Bezüglich des Urlaubsanspruches kann ich leider keinen weitern Hinweis geben als den, sich ggf. mit einem Rechtsbeistand in dieser Angelegenheit zu beraten, da Ihre Frage zum Urlaubsanspruch den arbeitsrechtlichen Bereich betrifft.

Bezüglich des von Ihnen genannten Punktes bzgl. des Rentenabschlages in Höhe von 10,8% müsste Ihr Rentenversicherungskonto einer genaueren Prüfung unterzogen werden, da diesbezüglich einige Stichtage und rechtliche Regelungen zu beachten bzw. zu prüfen sind.

Um eine konkrete schriftliche Auskunft zu erhalten, empfehle ich Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

1 Antworten

Corlettoam 01.07.2009 | 18:42
Lt. einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.1.09 verfällt der alte n i c h t und muss abgegolten werden ! Hier können Sie alles nachlesen : http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#langekrank… oder auch hier : http://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B…
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