Bezüglich des Urlaubsanspruches kann ich leider keinen weitern Hinweis geben als den, sich ggf. mit einem Rechtsbeistand in dieser Angelegenheit zu beraten, da Ihre Frage zum Urlaubsanspruch den arbeitsrechtlichen Bereich betrifft.
Bezüglich des von Ihnen genannten Punktes bzgl. des Rentenabschlages in Höhe von 10,8% müsste Ihr Rentenversicherungskonto einer genaueren Prüfung unterzogen werden, da diesbezüglich einige Stichtage und rechtliche Regelungen zu beachten bzw. zu prüfen sind.
Um eine konkrete schriftliche Auskunft zu erhalten, empfehle ich Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.