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Experten-Antwort

Zuordnung von Sonderzahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung Ost/West?

von Len26.01.2023 | 13:45
160 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte vorzeitig in Rente gehen und die Rentenminderung durch eine Sonderzahlung ausgleichen. Ich habe sowohl Rentenbeiträge im Bundesgebiet als auch im Beitrittsgebiet OST geleistet. Wird jetzige Sonderzahlung dem aktuellen Tätigkeitsort (derzeit OST) oder anteilig den bisherigen Zahlungen zugerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Len,

zum Ausgleich für je einen geminderten persönlichen Entgeltpunkt ist der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn derim Zeitpunkt der Beitragszahlung geltende Beitragssatz mit dem für das Kalenderjahr der Beitragszahlung bestimmten vorläufigen Durchschnittsentgelt multipliziert und durch den Zugangsfaktor der vorzeitigen Rente wegen Alters geteilt

wird.

Das Ergebnis des Berechnungsschrittes „Beitragssatz mal vorläufiges Durchschnittsentgelt“ ergibt die sogenannten

Umrechnungsfaktoren. Diese werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich veröffentlicht und gebendie für einen Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlenden Beiträge wieder.

Für geminderte persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen

Rentenversicherung sowie für geminderte persönliche Entgeltpunkte [West] und Entgeltpunkte (Ost) gelten jeweils unterschiedliche Umrechnungsfaktoren.

In Ihrem geschilderten Sachverhalt würden hierfür der Wert "Ost" zugrunde gelegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fabianam 26.01.2023 | 14:01
Ost Der Vorteil bei der Beitragszahlung minimiert sich allerdings von Jahr zu Jahr. D.h wenn man letztes Jahr den Antrag gestellt hätte und dann innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung von der Rentenkasse zahlt, hätte man sich besser gestellt als bei Zahlung und Antragsstellung in diesem Jahr. Also eine Bevorteilung für Ossis im Vergleich zu Wessis, wenn man erst in ein paar Jahren in Rente geht. Genaueres kann Ihnen der Experte erklären.
Jonnyam 26.01.2023 | 14:21
Die gezahlten Ausgleichsbeiträge werden vorrangig für den Anteil der verminderten Entgeltpunkte (OST) verrechnet, weil dies - wie schon beantwortet - günstiger ist. Ab JUL 2024 gibt es ohnehin keine Unterschiede mehr zwischen WEST und OST.
TBam 26.01.2023 | 17:08
Bin mal auf die Expertenmeinung gespannt.
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