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Experten-Antwort

zur Reha Arbeitsfähig gefahren trotz Schmerzen entl. nach vier Wo. trotz weiter bestehende Probleme Arbeitsfähig

von Depp der Nation11.08.2019 | 01:18
303 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen ich war vom 3.6 4.7.19 in einer Orthopädische Reha dort bin Arbeitsfähig angereist und vom dem Zuständigen Arzt Arbeitsfähig entlassen trotz weiter bestehende Gesundheitliche Probleme !Er meinte nur beim Abschluss Gespräch er verordnet mir das T-Rena Programm sollte was sein solle ich das mit meinem Hausarzt oder Orthopäden besprechen da ich eine Verengung am Wirbelkanal habe darum würden dies Probleme weiter bestehen er könnte mich Krankschreiben da ich Arbeitsfähig gekommen bin :Ich habe am gleichen Tag der Entlassung eine Rückfall bekommen meiner Erkrankung musste mich am nächsten Tag in Ärztliche Behandlung begeben wurde dies vom meinen Hausarzt Krank geschrieben bis ich bei meinem Orthopäden einen Termin bekommen habe werde jetzt durch Ihn seti 5.7.19 Krank geschrieben!Habe auch eine Überweisung zu einem Facharzt der Orthopädie KH erhalten zur weiter Behandlung Jetzt hätte ich die dringende Frage an Sie warum sich die Aok wegen der Krankmeldung mit mir in Verbindung setzt und ich eine Erklärung der Schweigepflicht Entbindung zusende soll! Die Genehmigte Reha ging über die LVA zur Erhaltung der Arbeitsleistung und nicht über die Krankenkasse kann es sein das die mir kein Krankengeld bezahlen wollen bei mir wurde die Gesundheitliche Probleme bereits 18 festgestellt über mehrer Monate hat es sich verschlimmert Schmerzen LWS massive Einschränkungen bei Gehen Treppensteigen Nerv zieht beidseitig in die Beine(Fusssohle)bin seit her nicht mehr belastbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

wenn die AOK als gesetzliche Krankenkasse von Ihnen die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht anfordert, sollten Sie sich auch dort nach den Gründen für diese Anforderung erkundigen.

Beim Krankengeld handelt es sich um eine reine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Ob und inwieweit Sie aktuell einen Anspruch auf Krankengeld haben, klären Sie bitte deshalb auch mit der AOK.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KKam 11.08.2019 | 07:22
Vermutlich, weil die Krankenkasse sich ein Bild machen will, ob und wann Sie ggf. wieder erwerbsfähig sind? Das kann doch niemand hier genau wissen. Fragen Sie doch Ihre Krankenkasse. Dies ist ein Rentenforum. Tipp: Es gibt in der deutschen Sprache nicht ohne Grund Satzzeichen. Die sollten auch Sie nutzen, damit Ihr Text leichter lesbar wird.
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