Hallo Poseidon,
im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, damit die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird und möglichst auf Dauer gesichert ist. Sie haben sicherlich vor Antritt Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Beratung durch einen Fachberater erhalten. Dort werden die möglichen Leistungen erläutert. Welche konkrete Leistung Sie erhalten und ob damit eine Wiedereingliederung in Ihre bisherige Tätigkeit und auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz erreicht werden soll, kann innerhalb des Expertenforums nicht geklärt werden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater der Deutschen Rentenversicherung. Auch bezüglich des Anspruches auf Übergangsgeld und der zu erwartenden Übergangsgeldhöhe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung