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Experten-Antwort

Zurück in die Fima

von Poseidon11.07.2023 | 14:02
186 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Werde demnächst an der Teilhabe am Arbeitsleben teil nehmen. Doch dadurch entsteht ein für mich großes Problem. Werde dadurch gezwungen sein in eine Privatinsolvenz zu gehen. Doch das möchte ich nicht. Kann ich während dieser Maßnahme auch wieder so weit fitt gemacht werden um an meinen alten Arbeitsplatz zurück zu kehren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Poseidon,

 

im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, damit die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird und möglichst auf Dauer gesichert ist. Sie haben sicherlich vor Antritt Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Beratung durch einen Fachberater erhalten. Dort werden die möglichen Leistungen erläutert. Welche konkrete Leistung Sie erhalten und ob damit eine Wiedereingliederung in Ihre bisherige Tätigkeit und auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz erreicht werden soll, kann innerhalb des Expertenforums nicht geklärt werden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater der Deutschen Rentenversicherung. Auch bezüglich des Anspruches auf Übergangsgeld und der zu erwartenden Übergangsgeldhöhe. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 11.07.2023 | 15:14
Wer soll denn zu solchen Fragen was Sinnvolles sagen können? Hier kennt doch niemand Ihre Verhältnisse. Was hat LTA denn mit Privatinsolvenz zu tun? Warum LTA wenn Sie denken den bisherigen Job wieder machen zu können?
Kein Geldam 11.07.2023 | 16:50
Das könnte daran liegen, dass Übergangsgeld nicht auskömmlich ist. Sie werden es nicht glauben, aber es gibt Leute, da ist monetär alles auf Kante genäht. Da darf kein einziger Euro im Monat fehlen!
Zielam 12.07.2023 | 05:21
Eine Maßnahme zur Teilhalbe am Arbeitsleben hat das Ziel, dass Sie am Ende einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz haben. Es geht also nicht darum, dass Sie wieder dem alten Arbeitsplatz gerecht werden können sondern darum, dass Sie einen Arbeitsplatz bekommen, den Sie mit den bestehenden Einschränkungen ausfüllen können. Haben Sie sich schon mit Ihrem Arbeitgeber denn schon unterhalten? Gibt es vielleicht die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Umsetzung? Oder können Sie am alten Arbeitsplatz weiter arbeiten, wenn die körperlichen Belastungen sinken? Dann kann die DRV vielleicht durch Kurse oder Hilfsmittel helfen. Ansonsten ist es eine medizinische Geschichte, wenn Sie für den alten Arbeitsplatz wieder fit gemacht werden wollen. Da sollten Sie sich mit Ihren Ärzten unterhalten.
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