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Experten-Antwort

Zurechnung bis zum 62. Lebensjahr, Altersrente mit 67, was ist mit der Zwischenzeit?

von Oregano15.04.2020 | 18:35
234 Ansichten
5 Antworten
Hallo an das Forum, ich hätte folgende Frage: 2015 bekam ich eine Zurechnung bis zum 62. Lebensjahr. Meine Regelaltersgrenze ist im 67. Lebensjahr. Mit der Zurechnungszeit als Anrechnungszeit komme ich auf mind. 35 Jahre Wartezeit. Somit ergibt sich, wenn ich es richtig interpretiere, folgende Berechnung. 67 Lj - 3 Jahre (für die bestehenden 10,8%) ergibt das 64. Lebensjahr. Bekomme ich dann 2 Jahre von 62 bis 64 Jahre keine Rente? Oder werden für diese 2 Jahre zusätzlich ein Abschlag von 7,2 % (24x0,3 = 7,2%) abgezogen? Danke für alle Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.04.2020 | 08:59

Hallo Oregano,

der Antwort von W°lfgang können wir so komplett zustimmen. Die Zurechnungszeit bedeutet, dass Sie so gestellt wurden, als hätten Sie bis zu Ihrem 62. Lebensjahr weiter gearbeitet und somit Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Es bedeutet nicht, dass die Erwerbsminderungsrente automatisch mit dem 62. Lebensjahr endet. Sollten Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten wird diese bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze weitergezahlt. Auch sollten Sie dem Tipp von W°lfgang folgen und vorab bei Ihrem zuständigen Rententräger nachfragen, wie hoch eine frühere Altersrente ausfallen würde, sofern Sie nach Rentenbeginn noch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben sollten. Sei es nun aus Minijob oder Pflegetätigkeit.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 15.04.2020 | 19:07
Hallo Oregano, Ihre EM-Rente hat bereits einen Abschlag von 10,8 %, der wird nicht erneut auf die spätere Altersrente angewendet, wenn die EM-Rente (unbefristet?) bis zur ersten Altersgrenze für eine Altersrente läuft. UND, die (unbefristete) EM-Rente endet nicht mit der Zurechnungszeit - das/die Zurechnungszeit, ist nur ein 'Bonus' an zusätzlichen Versicherungszeiten aufgrund der frühen Feststellung, dass Sie nicht mehr voll erwerbsfähig sind und somit die EM-Rente erhöht ...dieser Bonus fällt auch nicht bei einer Altersrente weg (sofern die nicht später als 2 Jahre nach einer unbefristeten EM-Rente beginnt). > "Bekomme ich dann 2 Jahre von 62 bis 64 Jahre keine Rente? Oder werden für diese 2 Jahre zusätzlich ein Abschlag von 7,2 % (24x0,3 = 7,2%) abgezogen?" Seien Sie unbesorgt, wenn die EM auch in dieser Zeit weiter besteht, bekommen Sie die EM-Rente bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze, dann ist sie mindestens in gleicher Höhe weiter zu zahlen. TIPP: so ab Alter 61 erkundigen Sie sich mal in der nächsten Beratungsstelle, was dann mit der Altersrente wäre - ggf. haben Sie bis dahin Minijobs gemacht und/oder eine Pflegetätigkeit ausgeübt und welche Auswirkungen das auf eine (vorgezogene/generell nix) Altersrente haben könnte. Gruß w.
Oreganoam 16.04.2020 | 13:42
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Das beruhigt mich sehr. Einen schönen Gruß und bleiben Sie gesund! Oregano
Bestandsrentneram 16.04.2020 | 13:53
W°lfgang schrieb

Hallo Oregano,

Ihre EM-Rente hat bereits einen Abschlag von 10,8 %, der wird nicht erneut auf die spätere Altersrente angewendet, wenn die EM-Rente (unbefristet?) bis zur ersten Altersgrenze für eine Altersrente läuft. UND, die (unbefristete) EM-Rente endet nicht mit der Zurechnungszeit - das/die Zurechnungszeit, ist nur ein 'Bonus' an zusätzlichen Versicherungszeiten aufgrund der frühen Feststellung, dass Sie nicht mehr voll erwerbsfähig sind und somit die EM-Rente erhöht ...dieser Bonus fällt auch nicht bei einer Altersrente weg (sofern die nicht später als 2 Jahre nach einer unbefristeten EM-Rente beginnt).

> "Bekomme ich dann 2 Jahre von 62 bis 64 Jahre keine Rente?

Oder werden für diese 2 Jahre zusätzlich ein Abschlag von 7,2 % (24x0,3 = 7,2%) abgezogen?"

Seien Sie unbesorgt, wenn die EM auch in dieser Zeit weiter besteht, bekommen Sie die EM-Rente bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze, dann ist sie mindestens in gleicher Höhe weiter zu zahlen.

TIPP: so ab Alter 61 erkundigen Sie sich mal in der nächsten Beratungsstelle, was dann mit der Altersrente wäre - ggf. haben Sie bis dahin Minijobs gemacht und/oder eine Pflegetätigkeit ausgeübt und welche Auswirkungen das auf eine (vorgezogene/generell nix) Altersrente haben könnte.

Gruß

w.

Noch anmerken könnte man das es diesen höheren Bonus erst ab Juli 2014 gibt und alle anderen die zuvor krank wurden 2 Jahre weniger Zurechnungszeit bekommen und somit auch mit weniger Geld das restliche Leben auskommen müssen.
Da ist er wiederam 16.04.2020 | 14:43
Bestandsrentner schrieb

Noch anmerken könnte man das es diesen höheren Bonus erst ab Juli 2014 gibt und alle anderen die zuvor krank wurden 2 Jahre weniger Zurechnungszeit bekommen und somit auch mit weniger Geld das restliche Leben auskommen müssen.

Hallo Oregano, Ihre EM-Rente hat bereits einen Abschlag von 10,8 %, der wird nicht erneut auf die spätere Altersrente angewendet, wenn die EM-Rente (unbefristet?) bis zur ersten Altersgrenze für eine Altersrente läuft. UND, die (unbefristete) EM-Rente endet nicht mit der Zurechnungszeit - das/die Zurechnungszeit, ist nur ein 'Bonus' an zusätzlichen Versicherungszeiten aufgrund der frühen Feststellung, dass Sie nicht mehr voll erwerbsfähig sind und somit die EM-Rente erhöht ...dieser Bonus fällt auch nicht bei einer Altersrente weg (sofern die nicht später als 2 Jahre nach einer unbefristeten EM-Rente beginnt). Gruß w.
Noch anmerken könnte man das es diesen höheren Bonus erst ab Juli 2014 gibt und alle anderen die zuvor krank wurden 2 Jahre weniger Zurechnungszeit bekommen und somit auch mit weniger Geld das restliche Leben auskommen müssen.
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