Hallo Christopher, wie bereits von „senf-dazu“ erläutert, ändert sich an der Zurechnungszeit (aktuell bis zum 62.LJ) nichts. Lediglich über den Rentenartfaktor (1,0 / 0,5) wird die Rentenhöhe gesteuert.
Das bedeutet, die Zeit bis zum 62. Lebensjahr bleibt, die Summe der Entgeltpunkte halbiert sich.