Bis Rentenbeginn 31.12.2000 wurde die Zurechnungszeit bis zum 55. LJ. und darüber hinaus bis zum 60. LJ zu einem Drittel, also bis zum 56. LJ. und 8 Monate berücksichtigt. Ihre Annahme ist richtig. Fragen Sie bei Ihrem RV-Träger nach.
Wenn der Bescheid vom 05.09.2008 mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist sofort dagegen Widerspruch einlegen. Wenn nicht, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufsuchen und einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X aufnehmen lassen.
? Wo sind wir?
Ich muss leider eingestehen, dass "Philipp" recht hat. Ich hatte am Samstag nur die neueren Gesetze (zu Hause) parat. Es ist so wie "Philipp" es erläutert hat. Somit hat sich selbstverständlich auch der Widerspruch und/oder Überprüfungsantrag erledigt. Tut mir leid.
Aber die hat doch nicht jeder! Aber trotzdem, DANKE für den Tipp! "Have a look".
Hallo "Philipp",
ich gebe Ihnen Recht. Auch, wenn ich im meinem Dienstzimmer gewesen wäre, hätte ich die RAA von heute gelesen und hätte nichts anderes geschrieben. Auch bei Nachfragen etaws "älterer" Arbeitskollegen wäre nichts anderes gewesen. Man muss halt bei jeder Fachfrage immer von Anfang an nachdenken (rückwirkend von 1891 an!!).
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