Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zurechnungszeit

von Noelle24.02.2009 | 15:24
1000 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Weiss jemand, ob mir die Zurechnungszeit - ab einen EU-Rentenbeginn 1.1.2000 (mehrmals verlängert) durch einen Neuberechnungsantrag voll (bis zum 60. Lebensjahr) angerechnet wird? Danke für die Antwort

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie einen Antrag auf Neuberechnung stellen, verbleibt es beim bisherigen Leistungsfall und beim bisherigen Rentenbeginn. Damit tritt keine Änderung bei der Zurechnungszeit ein.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei einer Weitergewährung einer bislang befristeten Rente verbleibt es seit 1.5.2007 beim ursprünglichen Rentenbeginn.

5 Antworten

ahjaam 25.02.2009 | 07:16
vom 55. bis zum 60. lebensjahr wird die zz nur in höhe von 1/3 angesetzt
Noelleam 25.02.2009 | 13:08
Danke für die Antworten, aber wird bei einer EU-Rentenverlängerung bei der jetzt beantragten Neuberechnung nicht das geltende Recht zum Zeitpunkt des Bescheides der Verlängerung zugrunde gelegt?
Noelleam 25.02.2009 | 14:45
In der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund steht: Wurde eine EU-Rente in der Zeit zwischen dem 1.1.2001 bis 31.12.03 verlängert könnte sich ein Neuberechnungsantrag lohnen wegen der erweiterten Zurechnungszeiten.
Noelleam 25.02.2009 | 17:23
Ich noch mal - erst rechts Presse anklicken, dann erscheint linkerseits u.a. Hintergrundinformationen. Denn die Zurechnungszeit wurde ab 2001 stufenweise bis 2003 erhöht und berechnet sich nun voll vom 55. bis 60. Lebensjahr.
Noelleam 25.02.2009 | 17:20
Zum besseren Verständnis was ich meine empfehle ich die Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund - Hintergrundinformationen anklicken - da wird das mit den Neuberechnungen eigentlich sehr gut erklärt. Deshalb kam ich auf meine Frage
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026