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Zurechnungszeit

von Schimanski12.06.2009 | 14:04
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Guten Tag. Ich habe eine Zurechnungszeit vom 17.01.2008 bis zum 27.01.2035 in meinem Versicherungsverlauf stehen, also bis zu meinem 60. Lebensjahr. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente. Bleibt die Zurechnungszeit auch im Versicherungsverlauf stehen, wenn ich evtl. die EM-Rente nicht mehr bekommen sollte? Danke für die Antwort schon im Voraus. MFG

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schimanski,

wenn die Rente wegfällt, bleibt die Zurechnungszeit nicht im Versicherungskonto erhalten, weil diese Zeit nur

für die errechnete Erwerbsminderungsrente gilt.

Die Zeit geht aber nicht ganz verloren, vielmehr wird für die Zeit vom Beginn der Zurechnungszeit am 17.01.2008

bis zum Ende des Rentenbezuges eine sogenannte Anrechnungszeit wegen Rentenbezug berücksichtigt.

Diese Zeit bleibt dann in Ihrem Versicherungskonto erhalten und wird bei der Rentenberechnung einer späteren weiteren Rente,

z. B. einer Altersrente, mitberücksichtigt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Schimanski,

der Wert der Anrechnungszeit wegen Rentenbezug und der Zurechnungszeit wird gleich berechnet, ist also gleich hoch.

Ein Unterschied ergibt sich dadurch, dass die Anrechnungszeit weniger Monate umfasst.

Außerdem kann sich der Wert dadurch verändern, dass die Anrechnungszeit erst zu dem zweiten (späteren)

Rentenbeginn berechnet wird. Wenn in der Zwischenzeit Gesetzesänderungen bei der Rentenberechnung

eingetreten sind, würden diese die Anrechnungszeit wegen Rentenbezug ggf. mitbetreffen.

2 Antworten

Schimanskiam 12.06.2009 | 15:15
Eine kleine Zusatzfrage: Diese Anrechnungszeit wegen Rentenbezug ist ja so wie ich das verstehe rentensteigernd für die Altersrente. Können Sie ungefähr sagen wie hoch diese Rentensteigerung im Vergleich zur Zuerechnungszeit ist? 50 % der Zurechnungszeit? Ich denke doch, dass die Zurechnungszeit die Altersrente mehr ansteigen läßt, wie die Anrechnungszeit wegen Rentenbezug, mal davon abgesehn, dass die Zurechnungszeit länger im Versicherungsverlauf steht. Gruß
KSCam 12.06.2009 | 16:01
Ich denke Sie sollten sich den Kopf nicht allzusehr zerbrechen, was mit 60 im Jahr 2035 sein wird oder dann, wenn die Rente eventuell später mal nicht mehr verlängert wird.....da ist soviel möglich und wie in 5, 10 oder 20 Jahren die Gesezeslage sein wird, weiß keiner. Aus heutige Sicht ist eigentlich nur wichtig, dass die Rente bewilligt ist und durch die Zurechnungszeit so getan wird, als ob Sie bis 60 hätten weiterarbeiten können. Alles weitere können Sie eh nur bedingt beeinflussen.
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