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Zurechnungszeit

von Steffen22.01.2011 | 11:29
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Guten Tag, ich geb.1.2.51 bekomme seit 2006 eine halbe EM Rente wegen BU. Habe in dieser Zeit noch ATZ gemacht bis. 31.1.2011 (halbe Stelle). Bekomme lt. DRV ab 1.2.2011 die volle EM Rente. Ist dann dann durch die Zurechnungszeit die Rente mehr als doppelt so hoch wie bisher? Und muß ich im Jahr 2016 wieder einen Antrag für die Altersrente stellen? Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffen,

dass Ihre volle EM Rente mehr als das Zweifache Ihrer halben EM Rente wegen BU beträgt, liegt nicht an den Zurechnungszeiten. Die in Ihrer bisherigen Rente angerechneten Zurechnungszeiten bis zum vollendeten 60 Lebensjahr werden in Ihrer jetzigen Rente als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten werden genauso bewertet wie die Zurechnungszeiten. Bei der Berechnung Ihrer neuen Rente werden keine weiteren Zurechnungszeiten berücksichtigt.

Die Höhe Ihrer vollen EM Rente ist eher mit dem höheren Rentenartfaktor zu erklären. Dieser beträgt jetzt 1,0, anstatt bisher 0,5. Außerdem gehen natürlich auch die Zeiten der Altersteilzeitbeschäftigung in die Berechnung Ihrer EM-Rente ein.

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre volle EM-Rente ohne weitere Antragstellung in eine Regelaltersrente umgewandelt. Hierzu wird Sie Ihr Rentenversicherungsträger drei Monate vor diesem Zeitpunkt noch einmal informieren. Er wird Sie auffordern, bisher nicht bekannte und für den Bezug der Regelaltersrente erhebliche Tatsachen mitzuteilen.

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