Hallo Steffen,
dass Ihre volle EM Rente mehr als das Zweifache Ihrer halben EM Rente wegen BU beträgt, liegt nicht an den Zurechnungszeiten. Die in Ihrer bisherigen Rente angerechneten Zurechnungszeiten bis zum vollendeten 60 Lebensjahr werden in Ihrer jetzigen Rente als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten werden genauso bewertet wie die Zurechnungszeiten. Bei der Berechnung Ihrer neuen Rente werden keine weiteren Zurechnungszeiten berücksichtigt.
Die Höhe Ihrer vollen EM Rente ist eher mit dem höheren Rentenartfaktor zu erklären. Dieser beträgt jetzt 1,0, anstatt bisher 0,5. Außerdem gehen natürlich auch die Zeiten der Altersteilzeitbeschäftigung in die Berechnung Ihrer EM-Rente ein.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre volle EM-Rente ohne weitere Antragstellung in eine Regelaltersrente umgewandelt. Hierzu wird Sie Ihr Rentenversicherungsträger drei Monate vor diesem Zeitpunkt noch einmal informieren. Er wird Sie auffordern, bisher nicht bekannte und für den Bezug der Regelaltersrente erhebliche Tatsachen mitzuteilen.
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