Hallo Inge,
die Zurechnungszeit vor und während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung wird beim Wechsel in die Altersrente zu einer Anrechnungszeit. Wurden neben einer Zurechnungszeit Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld gezahlt, liegen beitragsgeminderte Zeiten vor.
Diese beitragsgeminderten Zeiten erhalten immer die Bewertung, die sich aus den gezahlten Pflichtbeiträgen ergibt. Wenn die Bewertung, die die Zeiten als (beitragsfreie) Anrechnungszeiten erhalten würden, höher ist, gibt es die Differenz als Zuschlagsentgeltpunkte dazu. (Anmerkung: Die Zuschlagsermittlung erfolgt aber nicht monatsweise, sondern für alle gleichartigen beitragsfreien Zeiten in Summe).
Die Berechnung können Sie in den Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid nachvollziehen. Diese Anlagen müssten Sie allerdings gesondert anfordern, da sie in der Regel nicht mit dem Rentenbescheid versendet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Abschläge,
die Frage von Inge lautete: "Wie ist diese Zeit nun bei der Altersrente zu bewerten?".
Aufgrund dieser Frage bezieht sich meine Antwort ausschließlich auf die Berechnung der Altersrente, nicht auf die Erwerbsminderungsrente. Das gilt auch für den Hinweis, die Berechnungsanlagen ggf. anzufordern; gemeint sind die Berechnungsanlagen der Altersrente (sobald diese bewilligt wurde). Inge befürchtet ja, dass bei der Berechnung der Altersrente Fehler passieren könnten. Das kann Sie nur überprüfen, wenn sie zu gegebener Zeit die Berechnungsanlagen der Altersrente anfordert und auf Fehler prüft.
P. S.: Die Ausführungen in Ihrer Antwort beziehen sich (bis auf die letzten beiden Absätze) ausschließlich auf die Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung und beantworten daher nicht die von Inge gestellte Frage, wie die Zeiten bei der Altersrente zu bewerten sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Inge,
die Zurechnungszeit vor und während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung wird beim Wechsel in die Altersrente zu einer Anrechnungszeit. Wurden neben einer Zurechnungszeit Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld gezahlt, liegen beitragsgeminderte Zeiten vor.
Diese beitragsgeminderten Zeiten erhalten immer die Bewertung, die sich aus den gezahlten Pflichtbeiträgen ergibt. Wenn die Bewertung, die die Zeiten als (beitragsfreie) Anrechnungszeiten erhalten würden, höher ist, gibt es die Differenz als Zuschlagsentgeltpunkte dazu. (Anmerkung: Die Zuschlagsermittlung erfolgt aber nicht monatsweise, sondern für alle gleichartigen beitragsfreien Zeiten in Summe).
Die Berechnung können Sie in den Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid nachvollziehen. Diese Anlagen müssten Sie allerdings gesondert anfordern, da sie in der Regel nicht mit dem Rentenbescheid versendet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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