Hallo Krax ,
bei einer Nachfolgerente entfällt die Übernahme der in bisherigen Rente enthaltenen Zurechnungszeit. Die Zeit ist gemäß. § 58 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) als Anrechnungszeit zu berücksichtigen.
Es gilt jedoch der Besitzstand des Betrages der bisher bezogenen Rente.