Guten Tag, Maximilian,
bei der Berechnung der Rente 2014 sind Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit errechnet worden und im Gesamtrentenbetrag enthalten. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass die Rente aufgrund von Hinzuverdienst ganz oder teilweise nicht gezahlt wird.
Sollte später eine Altersrente berechnet werden, gelten die regulären Besitzstandsregelungen, nach denen die Altersrente mindestens in Höhe der EM-Rente gezahlt werden muss. Durch die in der Zwischenzeit entrichteten Beiträge kann natürlich der Wert der Zurechnungszeit überschritten werden und dann ist Ihre Altersrente auch entsprechend höher.
An den regulären jährlichen Rentenerhöhungen und der Verbesserung der EM-Renten zum 01.07.2024 nimmt Ihre Rente weiterhin teil.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung