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Experten-Antwort

Zurechnungszeit bei voller EMR

von Konstantin H.12.04.2018 | 19:56
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, mein Freund ist Jahrgang 1962 und hat zur Zeit die volle EMR aus medizinischen Gründen. Er hat 10 Jahre Zurechnungszeit mit insgesamt 15 EGP erhalten. Eine bevorstehende OP und in der Hoffnung wieder eine Teilzeittätigkeit nachzugehen, fragen wir uns, was passiert mit den EGP Zurechnungszeit? Von den 10 Jahren sind bald 6 Jahre rum. Insgesamt hat er 65 EGP incl. der Zurechnungszeit. Heißt das also für die bereits abgelaufenen 6 Jahre ( 1,5x6=9 EGP) bleiben Ihm doch? Demnach hätte er ja dann 50 EGP ( vor der Zurechnungszeit) plus die 9, dann hätte er 59 EGP. Die bleiben Ihm doch oder? Er würde dann noch für ca. 4 Jahre eine Arbeit in Teilzeit nachgehen und anschließend die AR für Schwerbehinderte beantragen. Danke. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konstantin H,

sofern weiterhin ein Anspruch auf eine Rente wegen voller oder auch nur teilweiser Erwerbsminderung besteht, verändert sich an der Berechnung der Entgeltpunkte nichts. Auch bei einer Folgerente (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) bleiben die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte Grundlage für die weitere Rentenberechnung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebes Forum, Hallo Herr Schreiter,

wir wollen zunächst einfach mal unterstellen, dass hier jemand einem Fragesteller helfen wollte - auch ohne Geld.

Wir müssen allerdings darauf achten, dass hier keine Werbung für Dienstleistungen gemacht wird. Deswegen haben wir die Telefonnummer und Internetadresse gelöscht. Dafür bitten wir um Verständnis.

Ein schönes Wochenende.

Ihr Admin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

LSam 13.04.2018 | 16:59
zutreffend ist, dass bei Wandlung in eine Teilweise-Erwerbsminderungsrente oder in eine Altersrente, keine explizite Berechnung zur Ermittlung der Auswirkungen auf die gewährte Zurechnungszeit erfolgt. . Bei Wandlung werden alle EGP aus der Berechnung, egal welchen Ursprungs, aus dem alten und dem neuen Bescheid in recht komplizierten Berechnungsschritten ermittelt und gegenübergestellt. . Wichtig dabei ist, wieviel EGPT und wieviel Monate Minderung enthält der alte Bescheid, dito auch der neue und auch die Gesamtsumme EGP aus alt und neu. Wenn im ungünstigsten Fall aus der Neuberechnung keine Erhöhung entsteht, wird die Rente auf der Grundlage der ermittelten EGP im alten Bescheid weiterhin zu Grunde gelegt. Wenn Sie konkrete Ergebnisse haben möchten, ich rechne es Ihnen aus, kostet nichts. (Telefonnummer wurde gelöscht)
LSam 14.04.2018 | 14:00
User 'Mahner', sie steht auch im Telefonbuch mit Zugang für Jedermann
Mahneram 14.04.2018 | 15:27
Zitat von Mahner anzeigenausblenden
zutreffend ist, dass bei Wandlung in eine Teilweise-Erwerbsminderungsrente oder in eine Altersrente, keine explizite Berechnung zur Ermittlung der Auswirkungen auf die gewährte Zurechnungszeit erfolgt. . Bei Wandlung werden alle EGP aus der Berechnung, egal welchen Ursprungs, aus dem alten und dem neuen Bescheid in recht komplizierten Berechnungsschritten ermittelt und gegenübergestellt. . Wichtig dabei ist, wieviel EGPT und wieviel Monate Minderung enthält der alte Bescheid, dito auch der neue und auch die Gesamtsumme EGP aus alt und neu. Wenn im ungünstigsten Fall aus der Neuberechnung keine Erhöhung entsteht, wird die Rente auf der Grundlage der ermittelten EGP im alten Bescheid weiterhin zu Grunde gelegt. Wenn Sie konkrete Ergebnisse haben möchten, ich rechne es Ihnen aus, kostet nichts. Tel. gelöscht
Meine Güte Herr Schreiter. Wie kann man nur seine Telefonnummer in ein öffentliches Forum setzen? Welche Probleme das mit sich bringen kann, scheint Ihnen nicht bewusst zu sein. In Lübeck ticken die Uhren wohl anders oder warum wollen Sie sich hier unbedingt präsentieren? Leiden Sie an Geltungssucht oder Vereinsamung?
Werbung eines evtl. Rentenberaters ist hier auch nicht gewünscht. Wer auf immer sich auf so etwas einlässt, sollte sich vorher die schriftliche Bestätigung der vollständigen, kostenlosen Leistungen einholen. Die kostenlos angebotenen Leistungen des Herrn Schreiter, hier „LS“ sind schon sehr ungewöhnlich. Daher „Achtung“!
Fastrentneram 14.04.2018 | 15:39
Der hier auftretende Herr Lothar Schreiter nennt sich im Internet „Dienstleister“ und ist privater Rentenberater. Von wegen „kostenlos“!! Seien Sie als User gewarnt vor einer derartigen, unseriösen Masche. Entsprechende „private“ Rentenberater haben existenzielle Probleme, da Ihnen die kostenlosen Berater der DRV und die ehrenamtlichen Versichertenberater den Rang ablaufen. Seine „Werbung“ hier im Forum ist durch die Administratoren schnellstens zu löschen. Im Übrigen sollte die DRV Herrn Schreiter diesbezüglich abmahnen!
Fastrentneram 14.04.2018 | 16:47
Zitat von Fastgenervterquarkrentner anzeigenausblenden
Der hier auftretende Herr Lothar Schreiter nennt sich im Internet „Dienstleister“ und ist privater Rentenberater. Von wegen „kostenlos“!! Seien Sie als User gewarnt vor einer derartigen, unseriösen Masche. Entsprechende „private“ Rentenberater haben existenzielle Probleme, da Ihnen die kostenlosen Berater der DRV und die ehrenamtlichen Versichertenberater den Rang ablaufen. Seine „Werbung“ hier im Forum ist durch die Administratoren schnellstens zu löschen. Im Übrigen sollte die DRV Herrn Schreiter diesbezüglich abmahnen!
Was du hast, ist keine Ahnung, wovon du sprichst. Aber davon immerhin reichlich. Ein Rentenberater ist ein vom Gericht zugelassener Rechtsvertreter, ähnlich einem Rechtsanwalt. Das Aufgabengebiet hat mit einer AUB Stelle, einem Versichertenältesten oder einer Gemeindestelle/Versicherungsamt nichts gemeinsam. Und LS ist kein Rentenberater, mal genau lesen, Rechtsberatung wird NICHT angeboten. Es geht um eine, wiederum gerichtlich erlaubte, vergleichende Rentenberechnung. Wer meint, das haben zu wollen, kann das machen oder es bleiben lassen. So ist es in einer freien Welt. Wäre übrigens gar nicht so verkehrt, deinen Oberlehrermodus mal offline zu stellen ala "Ich weiss, was für Euch gut ist". Und jetzt die Stopuhr raus: wie lange dauert es, bis dein Antwortzwang unter einem deiner Alias-Namen durchbricht? Nicht lange, wetten?
Schön, dass Sie für den Rentenberater LS so in die Bresche springen. Seine hier angebotenen „kostenlosen“ Beratungen haben hier trotzdem nichts zu suchen. Denn kostenlos ist bei ihm letztendlich gar nichts. Wer sein Geld zum Fenster rauswerfen will, in dem er es einem Rentenberater gibt, kann das ja gern tun. Warten wir einfach bis ein Experte hierzu Stellung nimmt. Jedes weitere Wort zu Ihrem aufgebrachten Statement ist daher überflüssig.
Zukünftiger Rentneram 14.04.2018 | 17:04
Hallo LS. Ich wüsste schon gern in welcher Funktion Sie rentenrechtich tatsächlich tätig sind. Sind Sie örtlich oder bundesweit orientiert? Bieten Sie Ihre Diensleistungen vollständig kostenlos an? Mit einer Antwort haben Sie hier die Chance, Vermutungen uns Spekulationen entgegenzutreten.
Fastgenervterquarkrentneram 14.04.2018 | 16:30
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Was du hast, ist keine Ahnung, wovon du sprichst. Aber davon immerhin reichlich. Ein Rentenberater ist ein vom Gericht zugelassener Rechtsvertreter, ähnlich einem Rechtsanwalt. Das Aufgabengebiet hat mit einer AUB Stelle, einem Versichertenältesten oder einer Gemeindestelle/Versicherungsamt nichts gemeinsam. Und LS ist kein Rentenberater, mal genau lesen, Rechtsberatung wird NICHT angeboten. Es geht um eine, wiederum gerichtlich erlaubte, vergleichende Rentenberechnung. Wer meint, das haben zu wollen, kann das machen oder es bleiben lassen. So ist es in einer freien Welt. Wäre übrigens gar nicht so verkehrt, deinen Oberlehrermodus mal offline zu stellen ala "Ich weiss, was für Euch gut ist". Und jetzt die Stopuhr raus: wie lange dauert es, bis dein Antwortzwang unter einem deiner Alias-Namen durchbricht? Nicht lange, wetten?
Westleram 14.04.2018 | 18:37
Fassen wir zusammen! LS hat den größten Teil seiner Rentenanwartschaften in der ehemaligen DDR erworben. Mit der Wiedervereinigung wurden diese mehr als großzügig vom Westen umgerechnet. Jenseits der 70, beruft sich LS heute auf Fehler in der Rentenberechnung zu DM-Zeiten, die er angeblich aufgedeckt hat. Vermutlich kassiert er auch für seine fraglichen Dienstleistungen, statt seinen Ruhestand zu genießen. Was soll man auch machen, wenn die Rente nur für eine „Kreuzfahrt“ im Jahr reicht? Jetzt kann sich jeder Westler seine eigene Meinung bilden!
Foo Fighteram 14.04.2018 | 19:22
Zitat von Westler anzeigenausblenden
Bist ein Quatschkopf in Reinkultur. LS ist ü85 und Gewerkschaftler. Wenn er Hilfe anbietet, ist das zumindest mal freundlich. Ist halt sein Hobby. Spricht nichts dagegen, oder? Gegen deine unsachliche Art und Weise dagegen schon, vor allem, wenn einzelne gegeneinander ausgespielt werden sollen. Einfach mal darüber nachdenken.
Silviaam 15.04.2018 | 06:15
Sehr geehrter Admin Unter folgendem Beitrag sollte die Telefonnummer, welche im blau unterlegtem Zitat immer noch zu lesen ist, durch Sie auch noch gelöscht werden: 14.04.2018, 14:50 Zitieren von Groko Gruß Silvia
Westleram 14.04.2018 | 22:27
Zitat von Foo Fighter anzeigenausblenden
Fassen wir zusammen! LS hat den größten Teil seiner Rentenanwartschaften in der ehemaligen DDR erworben. Mit der Wiedervereinigung wurden diese mehr als großzügig vom Westen umgerechnet. Jenseits der 70, beruft sich LS heute auf Fehler in der Rentenberechnung zu DM-Zeiten, die er angeblich aufgedeckt hat. Vermutlich kassiert er auch für seine fraglichen Dienstleistungen, statt seinen Ruhestand zu genießen. Was soll man auch machen, wenn die Rente nur für eine „Kreuzfahrt“ im Jahr reicht? Jetzt kann sich jeder Westler seine eigene Meinung bilden!
Bist ein Quatschkopf in Reinkultur. LS ist ü85 und Gewerkschaftler. Wenn er Hilfe anbietet, ist das zumindest mal freundlich. Ist halt sein Hobby. Spricht nichts dagegen, oder? Gegen deine unsachliche Art und Weise dagegen schon, vor allem, wenn einzelne gegeneinander ausgespielt werden sollen. Einfach mal darüber nachdenken.
Ü85 also. Das erklärt natürlich alles und lässt noch mehr zu Vorsicht raten. Danke für die Erklärung!
Fortitude oneam 15.04.2018 | 11:39
Sehr geehrte Silvia, Sie sind eine sehr aufmerksame Beoabachterin. Ihnen entgeht aber auch nichts. Bravo. Gruß Fortitude one
LSam 16.04.2018 | 15:07
Habe keine Veranlassung mich zu rechtfertigen, dargestellte Unwahrheiten will ich aber nicht unwidersprochen lassen. Zum Beitrag „User Groko vom14.04.2018_14:50h“ Na bleiben mal wieder die "Kunden" aus. . Anwort: Ja, dachte immer, auch Sie würden meine Hilfe in Anspruch nehmen und mein Rentenkonto aufbessern helfen. Vielleicht wären Sie dann einer der mehr als 1000 Fälle von benachteiligender Berechnung der RV-Träger, die ich bisher aus mehr als 9000 seit 1995 vorgenommener vergleichbarer Berechnungen ermitteln konnte. Wär doch was, oder? . Zum Beitrag „Fastrentner vom 14.04.2018_15:39h Aussage: Der hier auftretende Herr Lothar Schreiter nennt sich im Internet „Dienstleister“ und ist privater Rentenberater. . Antwort: a)„Dienstleister“ stimmt, b) „und ist privater Rentenberater“ ist eine von „Fastrentner" erfundene Aussage. Meine beantragte Erlaubnis beim zuständigen Amtsgerichtspräsidenten zur Wahrnehmung einer öffentlich rechtlichen Tätigkeit als „Dienstleister“ enthielt nicht „Rechtsberatung“ und insoweit wurde meinem Antrag keine Ablehnung erteilt. . Davon hat sich auch die DRV nach Einsicht der entsprechenden Schreiben von mir und dem Amtsgerichtspräsidenten überzeugt und meine gleichzeitige Tätigkeit als „Versichertenberater der DRV“ weiterhin erlaubt. . Mir läuft keiner den Rang ab. Die Angabe einer privaten Tel.-Nr. als Werbung zu unterstellen ist Unfug. Und wenn ich sage „kostenlos“ dann ist es kostenlos. . Kann aber immer nach Berechnung mit meinem Programm feststellen, ob und wo etwas falsch gelaufen ist. . Berechne Bescheide aller Rechtskreise ab 01-1992, egal ob Ost und oder West, knappschaftliche Tätigkeit, FRG und Auslandsrenten oder auch Verläufe mit Kinderziehungs- und oder Kinderberücksichtigungszeit oder aus „nichtversicherungspflichtiger Tatigkeit“ Immerhin hat es bisher in 23 Jahren noch keinen Fall aus mir vorgelegten Unterlagen gegeben, den ich nicht habe lösen können, wenngleich manchmal mehrere Tage nötig waren. . Die Inanspruchnahme eines Rentenberaters oder Anwalts kostet zwar entsprechend zutreffender Gebührenordnung mehr, daraus pauschal zu formulieren: „Wer sein Geld zum Fenster rauswerfen will . . .“ ist schlichtweg Unsinn, da auch dieser Personenkreis in zigtausend Fällen zu Rentenverbesserungen beigetragen hat. Zum Beitrag „Zittieren vom 14.04.2018_ 17:24h Ich wüsste schon gern in welcher Funktion Sie rentenrechtich tatsächlich tätig sind. Sind Sie örtlich oder bundesweit orientiert? Antwort: Tätig bundesweit als Dienstleister ohne Rechtsberatung mit Gewerbeerlaubnis und Schreiben vom Amtsgerichtspräsidenten. Kosten: a) Klärung Anfragen „kostenlos“ unabhängig vom Zeitaufwand b) Vergleichbare Berechnung zu einem Bescheid . .- 0,00 € bis maximal . . . . . . . . 25,00€ Regelfall . . . . . . . . . . . . 25,00€ - Aufträge zur vergleich. Berechnung von Rentenberatern, Anwälten, Behörden und Institutionen . . . . . . 50,00€ . Zutreffend, wurde von der Gewerkschaft wegen 65 jähriger Mitgliedschaft geehrt und in einem speziellen Beitrag in der Tageszeitung wegen meines Engagements und den deutschlandweit als Lektor durchgeführten Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder zu Rentenfragen noch einmal aufmerksam gemacht. . Wenn in der Expertenantwort auf bloße Usermeinung hin, ohne dies belegen zu können Dinge gelöscht werden, halte ich dies für bedenklich und nicht sachgerecht.
Grokoam 16.04.2018 | 15:18
Zitat von LS anzeigenausblenden
LS schrieb

Habe keine Veranlassung mich zu rechtfertigen, dargestellte Unwahrheiten will ich aber nicht unwidersprochen lassen.

Zum Beitrag „User Groko vom14.04.2018_14:50h“

Na bleiben mal wieder die "Kunden" aus.

.

Anwort:

Ja, dachte immer, auch Sie würden meine Hilfe in Anspruch nehmen und mein Rentenkonto aufbessern helfen.

Vielleicht wären Sie dann einer der mehr als 1000 Fälle von benachteiligender Berechnung der RV-Träger, die ich bisher aus mehr als 9000 seit 1995 vorgenommener vergleichbarer Berechnungen ermitteln konnte. Wär doch was, oder?

.

Zum Beitrag „Fastrentner vom 14.04.2018_15:39h

Aussage:

Der hier auftretende Herr Lothar Schreiter nennt sich im Internet „Dienstleister“ und ist privater Rentenberater.

.

Antwort:

a)„Dienstleister“ stimmt,

b) „und ist privater Rentenberater“ ist eine von „Fastrentner" erfundene Aussage.

Meine beantragte Erlaubnis beim zuständigen Amtsgerichtspräsidenten zur Wahrnehmung einer öffentlich rechtlichen Tätigkeit als „Dienstleister“ enthielt nicht „Rechtsberatung“ und insoweit wurde meinem Antrag keine Ablehnung erteilt.

.

Davon hat sich auch die DRV nach Einsicht der entsprechenden Schreiben von mir und dem Amtsgerichtspräsidenten überzeugt und meine gleichzeitige Tätigkeit als „Versichertenberater der DRV“ weiterhin erlaubt.

.

Mir läuft keiner den Rang ab.

Die Angabe einer privaten Tel.-Nr. als Werbung zu unterstellen ist Unfug.

Und wenn ich sage „kostenlos“ dann ist es kostenlos.

.

Kann aber immer nach Berechnung mit meinem Programm feststellen, ob und wo etwas falsch gelaufen ist.

.

Berechne Bescheide aller Rechtskreise ab 01-1992, egal ob Ost und oder West, knappschaftliche Tätigkeit, FRG und Auslandsrenten oder auch Verläufe mit Kinderziehungs- und oder Kinderberücksichtigungszeit oder aus „nichtversicherungspflichtiger Tatigkeit“

Immerhin hat es bisher in 23 Jahren noch keinen Fall aus mir vorgelegten Unterlagen gegeben, den ich nicht habe lösen können, wenngleich manchmal mehrere Tage nötig waren.

.

Die Inanspruchnahme eines Rentenberaters oder Anwalts kostet zwar entsprechend zutreffender Gebührenordnung mehr, daraus pauschal zu formulieren: „Wer sein Geld zum Fenster rauswerfen will . . .“ ist schlichtweg Unsinn, da auch dieser Personenkreis in zigtausend Fällen zu Rentenverbesserungen beigetragen hat.

Zum Beitrag „Zittieren vom 14.04.2018_ 17:24h

Ich wüsste schon gern in welcher Funktion Sie rentenrechtich tatsächlich tätig sind.

Sind Sie örtlich oder bundesweit orientiert?

Antwort:

Tätig bundesweit als Dienstleister ohne Rechtsberatung mit Gewerbeerlaubnis und Schreiben vom Amtsgerichtspräsidenten.

Kosten:

a) Klärung Anfragen „kostenlos“ unabhängig vom Zeitaufwand

b) Vergleichbare Berechnung zu einem Bescheid

. .- 0,00 € bis maximal . . . . . . . . 25,00€

Regelfall . . . . . . . . . . . . 25,00€

- Aufträge zur vergleich. Berechnung

von Rentenberatern, Anwälten,

Behörden und Institutionen . . . . . . 50,00€

.

Zutreffend, wurde von der Gewerkschaft wegen 65 jähriger Mitgliedschaft geehrt und in einem speziellen Beitrag in der Tageszeitung wegen meines Engagements und den deutschlandweit als Lektor durchgeführten Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder zu Rentenfragen noch einmal aufmerksam gemacht.

.

Wenn in der Expertenantwort auf bloße Usermeinung hin, ohne dies belegen zu können Dinge gelöscht werden, halte ich dies für bedenklich und nicht sachgerecht.

Mach Dir um mich keine Sorgen, mein Rentenverlauf ist Lückenlos, wie der von Millionen anderen Rentnern auch. Du mußt ja auf dem letzten L.... pfeifen wenn Du so verzweifelt auf Kundenfang gehst.
Fastrentneram 16.04.2018 | 16:24
Sehr geehrter Herr Schreiter. Anfragen sind also kostenlos und Berechnungen kostenpflichtig und das Ganze titulieren Sie als „kostenlos“? Für wie dumm halten Sie eigentlich die User dieses Forums? Und natürlich ist es nichts anderes als Werbung, wenn Sie Ihre Dienste hier im Forum anbieten. Man fragt sich natürlich, warum Sie das nötig haben! Wenn Sie nach eigenen Angaben so ein Rentenexperte mit so vielfältigen Erfolgen sind, müssten Ihnen ja die Versicherten die Türen einrennen. Irgendwas an Ihrer Geschichte ist faul und es wird tatsächlich Zeit, dass die Administratoren hier einschreiten. Ich glaube jedenfalls nicht an den „Gutmenschen“ in Ihnen und kann andere erneut nur zur Vorsicht raten. Im Übrigen ist der deutlich überwiegende Teil der Rentenberechnungen korrekt!
Forsia Studieam 16.04.2018 | 16:43
Sehr geehrter Herr Im Übrigen ist der deutlich überwiegende Teil der Rentenberechnungen korrekt!
Diese Erkenntnis können Sie sicherlich bundesweit und stichhaltige empirisch belegen. Wo ist die Quelle dazu?
Dieser Tread ist ab sofort geschlossen.
Unwissendeam 16.04.2018 | 17:41
Zitat von LS anzeigenausblenden
Keine explizite Berechnung? Bei der Umwandlung von einer EM-Rente in eine Altersrente wird ein neuer Gesamtleistungswert berechnet, mit welchem die bisherige Zurechnungszeit aus der EM-Rente – die nun zur Anrechnungszeit wird – neu bewertet wird. Wenn diese neue Gesamtleistungsbewertung keine "explizite Berechnung zur Ermittlung der Auswirkungen auf die gewährte Zurechnungszeit ist", dann fresse ich einen Besen! Die Entgeltpunkte werden nicht "alle" gegenüber gestellt. Ein Vergleich findet nur auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte statt, siehe auch Expertenantwort. Ein professioneller Rentenberater sollte schon zwischen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten unterscheiden können ... Fazit: Danke, dass Sie sich hier zu Wort gemeldet haben, Herr LS. So kann jedermann schnell erkennen, wie "gut" Sie wirklich sind und sich dann überlegen, ob er Ihre Dienste in Anspruch nehmen sollte. Danke auch, dass Sie noch selbst klargestellt haben, dass Ihre "Rechen-Dienste" entgegen Ihrer ersten Auskunft "im Regelfall" doch nicht kostenlos sind. Wer einmal lügt ...
Fastrentneram 16.04.2018 | 18:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Danke, dass Sie sich hier zu Wort gemeldet haben, Herr LS.
Ergänzend: ich brech' mal eine Lanze für LS. 'Freunde' der GRV, seit doch froh, dass es für wirklich wenig Geld die Möglichkeit gibt, sich offensichtlich semiprofessionell informieren/beraten zu können - und LS einfach Spaß an seiner zugelassenen Tätigkeit hat. Seine 'werbenden' Einlagen halte ich zwar auch für etwas kritisch in diesem Forum - die kostenträchtigen privaten Rentenberater werden ihm ohnehin ans Bein p*ssen ;-) - aber, seis drum/ist Sache der Red. hier einzugreifen. Immerhin trägt er hier wesentlich mehr/kostenlos ;-) für die Allgemeinheit mit einem Beitrag bei, also so mancher 'Halbsatzkommentator' in Summe aller seiner Beiträge! Gruß w.
Das kann, muss man aber nicht so sehen wie Sie! Für mich versucht LS mit Unwahrheiten seine Dienstleistungen anzubieten und das gehört nicht in ein offenes Forum der DRV.
W*lfgangam 16.04.2018 | 18:46
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Ergänzend: ich brech' mal eine Lanze für LS. 'Freunde' der GRV, seit doch froh, dass es für wirklich wenig Geld die Möglichkeit gibt, sich offensichtlich semiprofessionell informieren/beraten zu können - und LS einfach Spaß an seiner zugelassenen Tätigkeit hat. Seine 'werbenden' Einlagen halte ich zwar auch für etwas kritisch in diesem Forum - die kostenträchtigen privaten Rentenberater werden ihm ohnehin ans Bein p*ssen ;-) - aber, seis drum/ist Sache der Red. hier einzugreifen. Immerhin trägt er hier wesentlich mehr/kostenlos ;-) für die Allgemeinheit mit einem Beitrag bei, also so mancher 'Halbsatzkommentator' in Summe aller seiner Beiträge! Gruß w.
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