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Experten-Antwort

Zurechnungszeit bis 65 EM-Rente

von AmandaBlack12.11.2018 | 18:14
118 Ansichten
5 Antworten

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Mein Mann hat schon rückwirkend ab 01.04.18 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Nur interessehalber die Frage, ob die Zurechnungszeit bis 65 gegolten hätte, auch wenn man für die Rente mit 63, wegen jetzt 46 Beitragsjahren, qualifiziert ist und diese ja auch sehr wahrscheinlich in Anspruch genommen hätte. In dem Falle wäre das ja eigentlich eine Bevorteilung gegenüber Normalrentner für Rente mit 63 (u. 10 Monate), auch wenn wir das natürlich auch gerne mitgenommen hätten. :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AmandaBlack,

ja, die Anhebung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge ab 2019 hat nichts mit der Wartezeit von 45 Jahren zu tun.

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4 Antworten

W*lfgangam 12.11.2018 | 22:11
Hallo AmandaBlack, ...hätte hätte Fahrradkette ;-) Die 45+ Jahre sind für diese Rente (EMRT) ohne Bedeutung ...hier sind nur 5 Jahre als allgemeine Wartezeit + 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der EM maßgebend - die hat er, und damit ist seine EMRT mit der zum Rentenbeginn maßgebenden Zurechnungszeit bis 62 + 3 und dem zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Abschlag _für die EMRT_ festgesetzt worden. Unabhängig davon, was wäre wenn/Altersrente ...dafür gibt es eben die besonderen Regelungen für eine EMRT. Die einen 'genießen' die EMRT (obwohl man das so nicht unbedingt sehen kann /krank /kaputt /nichts geht mehr), die anderen 'verfluchen' sie /ich hab doch aber auch schon die 45 Jahre ...tja, ist aber nur die Altersrente 63+ von Bedeutung, und dem höheren Abschlag ab sonst 'normal' mit 63 in die Altersrente bin ich wg. EM entgangen. Gruß w.
AmandaBlackam 13.11.2018 | 11:41
Ich meine nicht die Wartezeit, sondern ob die Zurechnungszeit bei diesen besonders langjährigen Versicherten bis 65, nach neuester Rechtsprechung, gerechnet wird. Da sind in diesem Falle EM-Rentner gegenüber Rentner mit 63 bevorteilt, darum geht es. Wie auch immer, da mein Mann immer überdurchschnittlich verdient und bereits 46 Beitragsjahre hat, ist er zufrieden. Wie ich bereits schrieb: Das frage ich nur interessehalber, beeinflussen konnten wir sowieso nichts, da die KK das Weisungsrecht hat.
AmandaBlackam 13.11.2018 | 11:41
Ich meine nicht die Wartezeit, sondern ob die Zurechnungszeit bei diesen besonders langjährigen Versicherten bis 65, nach neuester Rechtsprechung, gerechnet wird. Da sind in diesem Falle EM-Rentner gegenüber Rentner mit 63 bevorteilt, darum geht es. Wie auch immer, da mein Mann immer überdurchschnittlich verdient und bereits 46 Beitragsjahre hat, ist er zufrieden. Wie ich bereits schrieb: Das frage ich nur interessehalber, beeinflussen konnten wir sowieso nichts, da die KK das Weisungsrecht hat.
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