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Experten-Antwort

Zurechnungszeit EM-Rente

von Sommersonne25.08.2024 | 08:32
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14 Antworten

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Habe im Alter von 40 Jahren 10 Jahre lang EM-Rente bekommen, die nun nicht weiter gewährt wird. Bleibt mir die Zurechnungszeit bis 65, die ich während der EM-Rente bekam, weiter erhalten, obwohl ich 10 Jahre lang in der Hängematte lag? Wieviel Zurechnungszeit bleibt erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aussagen der Vorredner sind schon richtig, die Zurechnungszeit endet mit dem Rentenende und wird bei einer erneuten Rentenberechnung zur Anrechnungszeit.

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13 Antworten

Winterwolkeam 25.08.2024 | 08:52
Falls die Frage ernst gemeint ist: nein, die Zurechnungszeit bleibt Ihnen natürlich nicht bis zum Alter von 65 Jahren (also noch 15 zusätzliche Jahre) erhalten. Das ist selbsterklärend. Die 10 Jahre EM-Rentenbezugszeit wird lediglich als Anrechnungszeit bei der Berechnung der Altersrente in der Gesamtleitungsbewertung berücksichtigt werden. Auch die Entgeltpunkte aus den 10 Jahren Zurechnungszeit werden dabei natürlich neu bewertet.
He heam 25.08.2024 | 09:39
A****karte
Wie immeram 25.08.2024 | 15:25
UNVERSCHÄMT, grenzenlose Gier.
Juppam 25.08.2024 | 15:30
Die Frage ist Fake! Allein schon weil eine befristete EM-Rente spätestens nach 9 Jahren entfristet wird. Deshalb ist es eine Sommersonnen-Sonntags-Troll-Frage...
Kommt drauf anam 25.08.2024 | 16:38
Wenn es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt, dann wird sie NIE entfristet. Fake kann diese Frage natürlich trotzdem sein, andererseits kommen Menschen auf die merkwürdigsten Ideen :-)
Sherlockam 25.08.2024 | 17:39
…und es muss zunächst eine Teil-EMR gewesen sein, die erst später zur Arbeitsmarktrente wurde, sonst kommt es mit der Zurechnungszeit bis 65 nicht hin.
Icham 26.08.2024 | 05:09
Bei ihren Angaben kann das mit der Zurechnungszeit bis 65 doch gar nicht stimmen. Jetzt ist 2024 und vor 10 Jahren war nach dem damaligen Gesetz die Zurechnungszeit im Juli 2014 um 2 Jahre auf 62 Jahre erhöht worden.
Josef Hausfrauam 26.08.2024 | 08:45
selbstverständlich
Tetzlaffam 26.08.2024 | 08:59
Soll das heißen, man konnte bis Juni 2014 mit 60 in Altersrente gehen? Und heute hat man sogar wenn man älter ist, mit 63 Abzüge?
DRVam 26.08.2024 | 09:26
Erzähl hier nicht so ein Blödsinn. Eine befristete volle EM-RENTE muß nicht zwingend nach neun Jahre entfristet werden. Und eine Arbeitsmarkt-Rente wird in den meisten Fällen überhaupt nicht entfristet.
Tzam 26.08.2024 | 10:33
EU-Renten waren sogar nur bis 58 hochgerechnet. Damals gab es Leute, die sind mit 55 und 90.000 D-Mark Abfindung im Schlepptau in die Altersrente gegangen. Bei der Arbeitsvermittlung konnte man ebenfalls angeben, ab 58 Jahren in Ruhe gelassen zu werden und länger Alogeld gab es auch. Die alte Bundesrepublik war ein ganz anderes Land!
Von wegen "DRV"am 26.08.2024 | 11:47
Erzähl hier nicht so ein Blödsinn. Eine befristete volle EM-Rente (nicht Arbeitsmarktrente) MUSS natürlich entfristet werden, wenn sie für länger als 9 Jahre am Stück gewährt wird. Und eine Arbeitsmarkt-Rente wird ÜBERHAUPT NIEMALS entfristet.
Icham 26.08.2024 | 11:57
Nein das soll heißen wenn man in Erwerbsminderungsrente damals gehen musste (Vor Juli 2014) wurde die Zurechnungszeit nur bis zum 60 Lebensjahr hochgerechnet. Danach gab es mehrere Verbesserungen und wenn heute jemand krank wird kann er bis zum 67 Lebensjahr hochgerechnet werden. Das sind 7 Jahre mehr was bei derzeitigen Stand bei einen Rentenpunkt 276 € mehr brutto bedeutet. Kann je Einkommen mehr oder auch weniger sein.
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