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Zurechnungszeiten

von Montserat02.07.2007 | 10:25
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Sehr geehrte Berater, ich beziehe seit 1.11.2001 eine Rente w. teilw. EM. Die Voraussetzungen hierfür waren im Mai 2000 erfüllt. Diese Rente wurde im Febr. 2002 in eine Rente wegen voller EM umgewandelt.Ich bin Jahrgang 47 und habe Altersrente für Schwerbehinderte mit Vertrauensschutz beantragt.Welche Zurechnungszeiten stehen mir bis zum 60. Lebensjahr, bzw. nach Erreichen des 55. LJ zu ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. MfG Montserat

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Übergangszeit (Rentenbeginn zwischen 2001 und 2004) wurde die Zurechnungszeit gem. 253a SGB VI stufenweise von 50 auf 60 Kalendermonate angehoben. Bei Rentenbeginn 01.11.2001 ist die ZZ 33 Monate, zu ersehen in der Anlage 4 des Rentenbescheides bei der Berechnung der beitragsfreien Zeit.

3 Antworten

bekissam 02.07.2007 | 10:44
Tritt die volle Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr ein, kommt zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzu. Betrug die Zurechnungszeit bis 2000 1/3 der Zeit zwischen Vollendung des 55. und 60. Lebensjahres, wird sie ab 2004 in diesem Zeitraum voll gewährt. Bei einem Rentenbeginn bis Ende 2003 ist die Zeit vom Rentenbeginn bis zum 55. Lebensjahr Zurechnungszeit, zusätzlich wird die Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr zu einem bestimmten Anteil als Zurechnungszeit angerechnet. Die Anhebung der Zurechnungszeit erfolgt seit Januar 2001 stufenweise und wird ab Dezember 2003 in vollem Umfang berücksichtigt. Ab 2004 wird die Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit voll anerkannt. Die Zeit vom Eintritt der Leistungsminderung bis zum 60. Lebensjahr wird so berücksichtigt, als ob Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten.
Montseratam 02.07.2007 | 12:08
Vielen Dank für die Nachricht. In meinem Rentenbescheid stehen in der Anlage 4 des letzten RB 50 Monate Zurechnungszeit bis 31.12.2005. Nach meinem Verständnis wären diese doch dann auch bei der Wartezeit anzurechnen u. weitere ZRZ bis zum 60. Lj. , oder täusche ich mich da etwa ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Montserat
-am 02.07.2007 | 15:50
Bei der Altersrente gibt es keine Zurechnungszeit. Diese wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI eine Anrechnungszeit: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit." Das SGB VI finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ im Internet. Welche Zeiten auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind, können Sie dort dem § 51 SGB VI - Anrechenbare Zeiten - entnehmen (Besonderheiten in § 52 und 53 SGB VI). Noch mehr zum Thema Zurechnungszeit: http://www.rententips.de/rententips/grv/em/06.php
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