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Experten-Antwort

Zurechnungszeiten

von DieterK03.11.2010 | 16:19
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Meine EU Rente hat am 1.12.2003 begonnen. Der Eintritte der Erwerbsminderung wurde auf 6/2003 datiert. Nach welchem Datum werden die Zurechnungszeiten für die Altersrente berechnet. Ab tatsächlichem Rentenbeginn oder ab Eintritt der Erwerbsminderung ?? Danke und Gruß Dieter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DieterK,

eine Zurechnungszeit ist nur in einer Rente enthalten, deren Leistungsfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegt. Die Altersrente wird demnach nicht mit einer originären Zurechnungszeit berechnet. Allerdings wird die Zeit des Bezugs der Erwerbsminderungsrente, soweit darin eine Zurechnungszeit liegt, als Anrechnungszeit bei der Altersrente berücksichtigt. Ab 1.12.2003 treffen in der geschilderten Fallgestaltung Zurechnungszeit und EM-Rentenbezug zusammen. Der Beginn der Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs ist auf den 1.12.2003 zu legen.

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6 Antworten

Klemensam 03.11.2010 | 16:44
Die Zurechnungszeit beginnt bei Renten wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/59.html
-_-am 03.11.2010 | 23:32
Was ist denn das für eine besondere volle Erwerbsminderungsrente, bei der erst nach einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht?
Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html Die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für behinderte Menschen im Sinne des § 1 Nr. 2 SGB VI führt in der Mehrzahl zu einer derartigen Rente. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__1.html
W*lfgangam 04.11.2010 | 22:39
Hallo DieterK, > Nach welchem Datum werden die Zurechnungszeiten für die Altersrente berechnet. Gar nicht ;-) Altersrenten kennen keine Zurechnungszeiten (ZZ) ...Sie meinen aber sicher die Rentenbezugszeiten, die bei der Altersrente nach BU/EU/EM-Rente in gleicher Weise zu berücksichtigen sind. Die Rentenbezugszeit in der Altersrente sollte daher identisch sein mit der ZZ der EM-Rente. Komisch, aber die Frage hatten wir schon vor ein paar Wochen/Monaten, wo es die selben Diskrepanzen gegeben hat. --> Widerspruch gegen den Altersrentenbescheid und genau das erläutern lassen. Gruß w.
-_-am 03.11.2010 | 22:07
Zitat von DieterK anzeigenausblenden
Die Zurechnungszeit beginnt 1. bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung, 2. bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht, mit Beginn dieser Rente, 3. bei einer Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente mit dem Tod des Versicherten und 4. bei einer Erziehungsrente mit Beginn dieser Rente. Die Zurechnungszeit endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__59.html
Junger Gaulam 03.11.2010 | 22:57
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Nach welchem Datum werden die Zurechnungszeiten für die Altersrente berechnet? Ab tatsächlichem Rentenbeginn oder ab Eintritt der Erwerbsminderung?
Die Zurechnungszeit beginnt 1. bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung, 2. bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht, mit Beginn dieser Rente, 3. bei einer Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente mit dem Tod des Versicherten und 4. bei einer Erziehungsrente mit Beginn dieser Rente. Die Zurechnungszeit endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__59.html
Was ist denn das für eine besondere volle Erwerbsminderungsrente, bei der erst nach einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht?
DieterKam 04.11.2010 | 10:37
Ich muss mich etwas korrigieren. Beginn der Erwerbsminderung war 7-2002. Bei der EM Rente wurden Zeiten bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt. M.E. auch richtig, weil bei Rentenbeginn 12-2003 die Übergangsregelung der Anlage 23 mit vollen 60 ´Monaten ZZ von 55 - 60 Jahre anzuwenden gewesen ist und auch angewendet wurde. Bei meiner jetztigen Altersrente für Schwerbehinderte m.Vertrauensschutz ab 60 J. wurden auf einmal nur noch 20 Monate berücksichtigt obwohl vorher die Gesamtzeit bei der EM Rente berücksichtigt worden ist. Deshalb bin ich irritiert. Gruß Dieter
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