Hallo DieterK,
eine Zurechnungszeit ist nur in einer Rente enthalten, deren Leistungsfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegt. Die Altersrente wird demnach nicht mit einer originären Zurechnungszeit berechnet. Allerdings wird die Zeit des Bezugs der Erwerbsminderungsrente, soweit darin eine Zurechnungszeit liegt, als Anrechnungszeit bei der Altersrente berücksichtigt. Ab 1.12.2003 treffen in der geschilderten Fallgestaltung Zurechnungszeit und EM-Rentenbezug zusammen. Der Beginn der Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs ist auf den 1.12.2003 zu legen.