Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Pit,
für die Voraussetzung der Wartezeit von 35 Jahren, u.a. für die Altersrente wegen Schwerbehinderung, zählt die Zurechnungszeit mit.
Für die Wartezeit von 45 Jahren, Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zählt die Zurechnungszeit nicht mit.
Hallo Pit,
dem Vorschlag von „W*lfgang“ stimmen wir zu.
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