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Experten-Antwort

Zurechnungszeiten bei EMR

von Pit21.04.2016 | 09:47
1526 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werden Zurechnungszeiten aus EMR mit Bewertet für langjährig bez. weise besonders Langjährig Versicherte? Beispiel 300 Belegte Monate 120 Zurechnungszeit Monate aus EMR Ergibt 420 Monate 35 Jahre = langjährig Versichert ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

für die Voraussetzung der Wartezeit von 35 Jahren, u.a. für die Altersrente wegen Schwerbehinderung, zählt die Zurechnungszeit mit.

Für die Wartezeit von 45 Jahren, Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zählt die Zurechnungszeit nicht mit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

dem Vorschlag von „W*lfgang“ stimmen wir zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 21.04.2016 | 20:01
Hallo Pit, erwarten Sie bei späterer 'Umwandlung' von EM- in Altersrente aber keinen Mehrbetrag. Grundsätzlich bleibt der alte Betrag erhalten (kleiner wird es garantiert nicht!) und wird unter neuem Namen weitergezahlt. Dennoch sollten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze zum frühestmöglichen Altersrentenbeginn (63, oder bei Schwerbehinderung 60+xx) mal eine Probeberechnung machen lassen - vielleicht kommt doch ein (kleiner) Mehrbetrag bei raus. Gruß w.
Pitam 22.04.2016 | 09:08
Vielen Dank das Hilft mir ! bin fast 63 mit gbr. 50 und war mir nicht sicher mit der Zurechnungszeit aus EMR was ja jetzt geklärt ist bei belegbaren Monaten bin ich Knapp unter 420 Monaten (35 Jahre) und mit Zurechnungszeit aus EMR locker über die 420 Werde es mir ausrechnen lassen und schon jetzt Altersrente bez. Altersrente für Schwerbehinderte Menschen Beantragen bevor wieder eine neue Rentenreform kommt
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