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Experten-Antwort

Zurechnungszeiten bei EMR und Pflege von Angehörigen

von Hildegard26.10.2024 | 13:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 44 und beziehe eine EMR seit 3 Jahren, jetzt möchte mein Lebensgefährte mit PG2, dass ich als Pflegende Angehörige eingetragen werden. Wirkt sich die Zahlung der PV in die RV möglicherweise negativ auf meine Zurechnungszeiten aus? Und kann ich überhaupt 14 Std pflegen, wenn ich zudem noch 3 Std - 6 Std / Woche selbstständig erwerbstätig bin? (Bei der RV angemeldet und genehmigt) wer kann in solchen Fällen beraten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hildegrad, 

 

wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen (bei Ihnen unter 3 Stunden täglich), auf dem die Erwerbsminderungsrente basiert. Wird dies nicht beachtet, ist der Anspruch auf die EM-Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet. 

 

Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt. Zum Pflegegeld zählt das Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5. Ob sich die Pflegezeiten tatsächlich auf die später zu zahlende Altersrente auswirken, hängt aber auch davon ab, ob die Pflegebeitragszeiten mit einer Zurechnungszeit zusammentreffen und wie hoch diese bewertet ist.

 

Wer berät Sie dahingehend: Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. Buchen Sie gerne einen Termin!

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Berateram 26.10.2024 | 14:38
Pflegezeiten werden generell nicht als Beschäftigung gewertet. Wenn Sie 3 bis 6 Stunden eine selbständige Tätigkeit ausüben, dürfte es sich bei Ihnen um eine Teilerwerbsminderungsrente handeln. Die Zahlung der Pflegebeiträge würde sich nur auf die Rente auswirken, wenn diese höher bewertet wären, als die Zurechnungszeit, wovon nicht auszugehen ist. Details kann man aber nur in einer Beratung erfahren, wo Einsicht in Ihr Konto genommen werden kann. Sie sollten daher einen individuellen Beratungstermin (in Präsenz, telefonisch oder per Videochat) bei Ihrem zuständigen Rententräger vereinbaren. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Das paast schonam 26.10.2024 | 15:17
Im häuslichen Umfeld dürfen Sie (nicht-gewerblich) pflegen, so lange Sie wollen, das wird NICHT auf die dauerhaft erlaubte Arbeitszeit (3 bis unter 6 Stunden täglich) für Ihre (offensichtlich teilweise) EM-Rente angerechnet. Diese Pflegetätigkeit hat auch keinerlei Auswirkungen (also auch keine negativen) auf die Zurechnungszeit für Ihre EM-Rente. Die paar wenigen Entgeltpunkte aus Ihrer Pflegetätigkeit (die zeitlich mit Ihrer EM-Rente zusammenfällt) werden aber wahrscheinlich Ihre spätere Altersrente nicht erhöhen, zumindest nicht, wenn Sie dann innerhalb von maximal 24 Monaten von der EM-Rente in eine beliebige Altersrentenart wechseln (Stichwort Bestandsschutz §88 SGB 6). Das rechnet Ihnen dann aber die DRV aus, wenn es soweit sein wird ( wohl in über 20 Jahren :-)). Was sich in diesen gut 20 Jahren noch an Gesetzesänderungen ergibt für die gesetzliche Rente, kann natürlich niemand wissen....
Hildegardam 27.10.2024 | 06:08
Es handelt sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit der ich (angemeldet) noch 3-6 Std/ Woche als selbstständige Tätig bin. Bei einer so geringen Zahl an Stunden ist es nicht offensichtlich eine Teilerwerbsminderungsrente.
EMam 27.10.2024 | 06:40
Es ist zwar völlig unverständlich, dass Sie bei einer selbständigen Tätigkeit von mehr las 3 Stunden täglich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, an den bisherigen Antworten ändert das allerdings nichts. Im Sinne der Solidargemeinschaft kann man dann nur hoffen, dass Ihr Rentenbezug bald überprüft wird und Sie nur noch eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten.
Lesen und verstehenam 27.10.2024 | 09:20
Zitat von EM anzeigenausblenden
Ich kann in keiner einzigen Aussage erkennen das das die Fragestellerin angegeben hat mehr als 3 Stunden selbstständig zu arbeiten. Sie schrieb das Sie zwischen 3-6 Stunden wöchentlich arbeitet , mit der Betonung auf wöchentlich und nicht täglich. Haben hier alle Leseprobleme ?
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