Eine Zurechnungszeit ist bereits in der Erwerbsminderungsrente enthalten. Die voraussichtliche Höhe der Altersrente, die in der Renteninfo angegeben ist, wird nur aus den bisher gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten errechnet, ohne Berücksichtigung einer evtl. inzwischen gezahlten EM-Rente. Deshalb ist der Betrag der Altersrente niedriger als die EM-Rente.
Wird nach einer Erwerbsminderungsrente (...) erneut eine Rente gezahlt, werden für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte der EM-Rente zugrunde gelegt. Damit wird die Altersrente nach der Umwandlung aus der EM-Rente - zumindest nach derzeitigem Rechtsstand - in der gleichen Höhe weitergezahlt, wie die EM-Rente im Zeitpunkt der Umwandlung gezahlt wurde.
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