Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurück in den Beruf- jetzt unbefristete EU Rente

von Caroline Büschler06.09.2018 | 15:33
245 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Leser, eine Freundin ist voll und unbefristet verberentet, möchte aber wieder in ihren Beruf zurück. Grundsätzlich hätte sie mit ihrer Qualifikation auch Chancen. Ihre Frage, die niemand so richtig beantworten kann: Sie versucht wieder voll zu arbeiten und es klappt. Kann es wirklich sein, dass die RV sagt, sie waren bestimmt schon länger gesund, sie zum Gutachter muss der dies auch so sieht und sie muss die Rente die sie in den letzten Jahren bezogen hat zurückzahlen? Das wäre absolut ruinös. Ausserdem ist das Risiko doch nicht so leistungsfähig zu sein wie sie denkt eh gegeben- die Erkrankuung auf der die Verberentung beruht ist nicht heilbar, aber den Wunsch dass sie es nochmal probieren möchte verstehe ich. Meine Freundin ist erst 51 Jahre alt. Wäre nett wenn jemand antwortet. Grüße Caroline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Büschler,

die von Ihnen befürchteten Folgen sind auszuschließen. Die Rentenversicherung muss den Rentenbescheid aufheben, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse verändert haben und keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Wenn sie das tut, wird Ihre Freundin eine sog. "Anhörung" über die beabsichtigte Entscheidung bekommen, in der sie sich dazu äußern kann. Grundsätzlich darf der Rentenbescheid dann nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Nur in besonderen Fällen (z.B. bei der Verletzung von Mitteilungspflichten) darf eine rückwirkende Korrektur des Bescheides erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

MA-Rentenprüfdienstam 06.09.2018 | 15:56
Irgendwie klingt Ihr Beitrag nicht ganz real, um es mal höflich auszudrücken. Wo kam denn diese plötzliche Wunderheilung her? Und sollte Ihre Freundin tatsächlich unberechtigterweise Rente bezogen haben, wäre eine Rückforderung selbstverständlich möglich. Warum auch nicht?
DRVam 06.09.2018 | 18:20
Eine solche Verletzung der Mitteilungspflicht läge aber vor, wenn Ihre „Freundin“ die Beschäftigung nicht Ihrem zuständigen Rententräger mitgeteilt hat.
Caroline Büschleram 06.09.2018 | 21:09
Danke sehr, ich werde es so ausrichten. Nein, es gibt keine Verletzung der Mitteilungspflicht da es zum jetzigen Zeitpunkt nur ein "Gedanke" ist, was wäre wenn die Erkrankung doch noch ein Rückkehr in der Beruf zulässt. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, aber für jemanden der so jung ist vielleicht auch eine verständliche Hoffnung
Caroline Büschleram 06.09.2018 | 21:19
Sie versucht wieder voll zu arbeiten und es klappt. Kann es wirklich sein, dass die RV sagt, sie waren bestimmt schon länger gesund, sie zum Gutachter muss der dies auch so sieht und sie muss die Rente die sie in den letzten Jahren bezogen hat zurückzahlen?
Irgendwie klingt Ihr Beitrag nicht ganz real, um es mal höflich auszudrücken. Wo kam denn diese plötzliche Wunderheilung her? Und sollte Ihre Freundin tatsächlich unberechtigterweise Rente bezogen haben, wäre eine Rückforderung selbstverständlich möglich. Warum auch nicht?
Entschuldigung, es kam wohl nicht raus, dass es ein Frage ist und keine Feststellung ALSO ES HÄTTE LAUTEN MÜSSEN: WENN SIE VERSUCHEN WÜRDE..." Danke aber trotzdem, durch eine andere Antwort hat sich die Frage ausreichend beantwortet
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026