Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurück in die Heimat

von Auswandern25.08.2010 | 06:05
3904 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen ! Einer Bekannten von mir ist der Mann verstorben. Sie ist philippinische Staatsbürgerin mit philippinischem Pass und unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland aufgrund der Heirat. Sie bezieht eine Witwenrente. Sie möchte zurück auf die Philippinen gehen und Deutschland ganz verlassen. Können Sie mir sagen, ob und wie viel von ihrer Rente gekürzt werden wird ? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2010 | 14:08

Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung an Berechtigte auch dann erbracht, wenn diese ihren gewöhnlichen (d.h. nicht nur vorübergehenden) Aufenthalt im Ausland haben. Bei einem Aufenthalt im vertragslosen Ausland außerhalb der Europäischen Union gelten dann jedoch die Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland (§§ 110 ff Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB 6 -).

Gemäß § 113 Abs. 3 S. 1 SGB 6 würden die persönlichen Entgeltpunkte in diesem Fall grunsätzlich auf 70 vom Hundert gemindert.

Eine Minderung der persönlichen Entgeltpunkte (und damit im Ergebnis des Rentenzahlbetrages) erfolgt gemäß § 113 Abs. 3 S. 2 SGB 6 bei Hinterbliebenen-renten dann nicht, wenn der verstorbene Versicherte die Staatsangehörigkeit eines Staates hatte, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist, mit anderen Worten der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union war. Soweit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt zutreffend entnommen werden kann, dass der Verstobene Deutscher Staatsangehöriger war, hätte die Witwe somit keine Kürzung der persönlichen Entgeltpunkte auf 70 vom Hundert zu befürchten.

14 Antworten

Bertam 25.08.2010 | 07:23
Sie bekommt 70% der Witwenrente, da Sie sich als Drittstaatsangehörige i Ausland aufhält. Sofern Sie eigenes Einkommen bezieht das über 718,08 € mtl hinaus geht, wird dies zu 40% angerechnet. Über die Abführung von Beiträgen zur KVdR entscheidet die Krankenkasse. Es ist aber davon auszugehen, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen muss.
Batrixam 25.08.2010 | 07:34
Wenn die Rente aus rentenrechtlichen Zeiten eines deutschen Staatsangehörigen resultiert, wird diese auch ins Ausland voll gezahlt (unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Berechtigten).
Interessentam 25.08.2010 | 10:35
Interessant Gibt es auch einen Paragraphen/Broschüre in dem steht daß eine Witwenrente die von einem Deutschen kommt keinem Abzug bei gewähnlichem Aufenthalt im Ausland unterliegt ?
Batrixam 25.08.2010 | 10:56
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… In dieser Broschüre der Dt. RV unter dem Punkt Rentenzahlung ins Ausland steht folgendes: "Sind Sie Deutscher/EU-Bürger, Isländer, Liechtensteiner, Norweger oder Schweizer oder sind Sie Hinterbliebener eines solchen Staatsangehörigen, entstehen Ihnen regel-mäßig – unabhängig von Ihrem Wohnsitzstaat – keine Nachteile bei der Rentenhöhe." Den Paragraphen dazu könnte ich aber auch raussuchen...
Bertam 25.08.2010 | 11:38
§ 113 Abs. 3 Satz 2 SGB VI Man beachte aber auch den Rest der §§ 110 - 114 SGB VI
Interessentam 25.08.2010 | 12:39
Oder stimmt das doch was in der Broschüre steht ? Vorrausgesetzt es handelt sich um die Witwenrente die von einem deutschen kommt ? Irgendwie bin ich jetzt total verwirrt. HILFE Experte !
Batrixam 25.08.2010 | 14:14
§ 113 SGB 6 - in Kraft ab 01.07.2009 Absatz 3: "Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist sind, werden zu 70 vom Hundert berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte die Staatsangehörigkeit eines Staates hatte, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist." Soll heißen: Satz1: Die Rente (eigene und Witwenrente) von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. Europ. Wirtschaftsraum (Sprich Schweiz etc.) haben, bekommen ihre Rente nur zu 70%. Satz2: Die Kürzung findet nicht statt, wenn bei Witwenrenten der Verstorbene selbst die Staatsangehörigkeit eines Eu-Landes oder Europ. Wirtschaftsraumes hatte. Paragraph und Broschüre also inhaltlich identisch... @Interessent: nicht verwirren lassen, vielleicht haben Sie noch die alte Fassung vom §113 SGB VI gelesen... ;-)
Batrixam 25.08.2010 | 14:18
Der § 113 SGB VI bezieht sich ausschließlich auf den Rentenbezug im Ausland!
xyzam 25.08.2010 | 18:00
Wenn man hier das Forum so verfolgt, bekommt man echt den Eindruck die hauen alle ab. Wurde die ständig zunehmende Auswanderung aus Deutschland eigentlich bei alle den Demographieberechnungen berücksichtigt ? Die zukünftig fehlende Kaufkraft in Deutschland dadurch beachtet ?
Paulchenam 27.08.2010 | 12:54
Ich frage mich nur immer, wie im Ausland das eigene Einkommen der Witwen geprüft wird!
Bertam 27.08.2010 | 13:56
Nachweise: z.B. - Rentenbescheid - Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) - Steuerbescheide - Bescheinigung ausländischer Behörden - Aussage der Witwe / des Witwers
Penaam 11.02.2011 | 22:32
Ich bekomme eine Witwenrente, mein Mann war Deutsche und ich besitze die deutsche Staatsangehörrigkeit, aber würde gern in meine Heimat zürück, (Kuba). Bekomme ich meine volle Rente dort? Oder wird diese vermindert? Pena
Bertam 25.08.2010 | 07:55
Stimmt, das hab ich wohl verdrängt ... Ihre Bekannte sollte sich aber auf jeden Fall mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, ob auch tatsächlich die gesamte Rente ins Ausland gezahlt werden kann.
Interessentam 25.08.2010 | 12:14
Wenn ich das richtig verstehe, wird die Witwenrente nur abschlagsfrei gezahlt, wenn man seinen Wohnsitz innerhalb der EWG hat. Bei Wohnsitz in allen anderen Ländern bekommt man nur 70% ausgezahlt. Richtig ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026