Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

zurück zur Arbeit

von Frager18.09.2010 | 17:47
1800 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bin vor kurzem als langjährig versicherter (63+) in Rente gegangen. Könnte ich wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und während dieser Zeit natürlich keine Rentenzahlung bekommen? Und kann ich ggf. später wieder zurück in die Rente (auch vor 65)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Altersrente aufgrund des Hinzuverdienstes gekürzt würde, evtl. bis zur Nullrente, müssen Sie nachfolgende Rente neu beantragen. Bedenken Sie aber, dass Sie für die Kürzung „umsonst“ arbeiten und das mit 63+!!!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Trompeterinam 18.09.2010 | 18:04
Natürlich können Sie jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen. Das aus dieser Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt wird dann als Hinzuverdienst auf Ihre Rente angerechnet. Daher wird es vermutlich für die Dauer der Beschäftigung zu keiner Rentenzahlung mehr kommen. Sobald Sie die Beschäftigung aufgeben (bzw. das 65. Lebensjahr vollenden), wird die Rente wieder in voller Höhe gezahlt.
W*lfgangam 20.09.2010 | 20:37
Hallo Frager, wenn die Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst wegfällt, ist sie anschließend/später neu zu beantragen - in der Hoffnung, dass die Voraussetzungen für eine Altersrente weiter/neu vorliegen. Das dürfte bei dieser Rentenart (an langjährig Versicherte) gar kein Problem sein - die 35 Versicherungsjahre für diese Rentenart lagen vor und liegen auch künftig vor. Ihre künftige/neue Altersrente wird sich um die neuen Rentenbeiträge daher noch etwas erhöhen - bei Honrartätigkeit/selbstständige Tätigkeit eher nicht. Insofern ist ein 'gutes/hohes' Einkommen als Rentenersatz durchaus in Erwägung zu ziehen ...falls Sie Betriebsrentenansprüch haben, könnten allerdings auch die wegfallen -> speziell dann dort nachfragen. Gruß w.
Inder nett und ohne Leineam 18.09.2010 | 20:09
Ja und ja. Lesen Sie die Anlage 19 zum Rentenbescheid (Hinzuverdienstgrenzen). Wenn die überschritten werden, kommt es maximal zum vollständigen Wegfall der Rente bei Überschreitung. Der Anspruch besteht wieder, wenn das Arbeitsentgelt sich entsprechend vermindert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026