Guten Morgen Amelie,
wenn die Reha-Antragstellung mit Aufforderung Ihrer Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit erfolgte, dann können Sie der Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag nur mit Zustimmung des anderen Leistungsträgers widersprechen.
Wird wie in Ihrem Fall die Rente rückwirkend bewilligt, können die Krankenkasse/ Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch auf die Rente für diese zurückliegenden Zeiträume geltend machen.
Daher sollten Sie mit der Krankenkasse/ Agentur für Arbeit Rücksprache halten. Erhalten Sie von dort keine Zustimmung, können Sie der Umdeutung nicht widersprechen und keinen späteren Rentenbeginn herbeiführen.