Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurückdatierung von EM-Rente?

von Globuli24.11.2016 | 07:00
2121 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ist es möglich, dass die DRV den Rentenbeginn einer auf 2 Jahre befristeten vollen EM-Rente 2 Jahre zurückdatiert, da der Versicherungsnehmer damals einen Antrag auf Teilhabe gestellt hat? Ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer dann defakto gar keine EM-Rente mehr bekommt, da die 2 Jahre durch die Rückdatierung ja bereits aufgebraucht sind? Welchen Sinn hätte dann für den Versicherungsnehmer der Antrag auf EM-Rente haben sollen, wenn er sie defakto gar nicht bekäme? Wie verhält sich Versicherungsnehmer, wenn er einen solchen Bescheid erhält? Von was soll Versicherungsnehmer nun denn leben und wie kann er erreichen, dass er TATSÄCHLICH die ihm zustehende EM-Rente erhält, da er so krank ist und nicht mehr arbeiten kann, so wie es auch der Gutachter der DRV festgestellt hat und die EM-Rente auf die kommenden 2 Jahre befristet hat und schließlich nicht auf die vergangenen 2 Jahre? Bitte um eine verständliche Erklärung, danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Globuli,

dass eine EM-Rente allein für einen Zeitraum in der Vergangenheit bewilligt wird, ist zwar eher ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen (wenn sich das Verfahren so lange hinzieht). Der Sozialmedizinische Dienst ist dann davon ausgegangen, dass Sie zwar aktuell nicht mehr erwerbsgemindert sind, aber eben in einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit waren.

Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass der Arzt im Sozialmedizinischen Dienst der DRV sagt: "Es besteht Anspruch für zwei Jahre" und dieser Zeitraum wird dann willkürlich an irgendeinen Beginntermin angehangen. Es wird vielmehr eingeschätzt, ob mit einer Besserung zu rechnen ist und ggf. ab wann, also ab welchem Datum. (und dieses Datum lag dann bei Ihnen wohl in der Vergangenheit). Der Beginn ist auf der anderen Seite davon abhängig, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und wann die Rente beantragt wurde. Und dabei zählt ein Antrag auf Teilhabe unter bestimmten Umständen als Antrag auf Rente, sodass eine rückwirkender Anspruch entsteht.

Mehr kann ich hier ohne genaue Aktenkenntnis leider nicht sagen. Sie haben die Möglichkeit, gegen die Befristung Widerspruch einzulegen oder einen Weiterzahlungsantrag zu stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Globuli,

dann habe ich Sie missverstanden. Wenn Sie bisher "nur" bei einem Gutachter waren und noch gar keine Beurteilung des SMD des RV-Trägers erfolgte, dann warten Sie doch bitte die Entscheidung ab. Wie gesagt, wenn (!) Erwerbsminderung festgestellt wird, dann wäre es eher ungewöhnlich, diese nur für die Vergangenheit festzustellen. Der Prüfarzt des SMD wird jetzt anhand des Gutachtens und aller anderen ggf. vorliegenden med. Unterlagen beurteilen, ob und ggf. bis wann Sie erwerbsgemindert sind. Auf den Reha-Antrag von vor zwei Jahren kommt es bei dieser Beurteilung nicht an - er könnte nur unter bestimmten Umständen den Anspruch in die Vergangenheit verlängern.

Also wie gesagt, warten Sie bitte erst mal ab, wie die Entscheidung aussieht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Marcelam 24.11.2016 | 07:10
Die Erwerbsminderungsrente wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, wenn die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfpllt sind. Ein Antrag auf Teilhabe kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Das heißt, dass bereits der Antrag von vor 2 Jahren als Rentenantrag anzusehen ist, wenn zu diesem Zeitpunkt die selben medizinischen Voraussetzungen vorlagen, wie bei der erneuten Antragsstellung. In diesen Fällen zahlt der Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung des Einkommens eine Nachzahlung aus. Befristete Renten können verlängert werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Es kann daher ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden. Als Alternative kann man Widerspruch einlegen und im Widerspruchsverfahren wird über den Eintritt der Erwerbsminderung neu entschieden.
Globuliam 24.11.2016 | 07:36
ja aber welchen Sinn hat dann für den Antragsteller das positives Gutachten wenn er EM-Rente rückwirkend erhält, da der Gutachter doch schließlich die EM-Rente für die kommenden 2 Jahre befürwortet hat? Von was soll er arbeitsunfähige Antragsteller denn nun leben? Was ist das denn für eine Regelung? Dann müsste man ja sagen: 4 Jahre befristet, da die 2 Jahre ja gar keinen Sinn machen für den Antragsteller. Das könnte man nachvollziehen. Aber so steht er ja defakto ohne seine endlich bewilligte Rente da, da er ja nichts davon hat, wenn sie um 2 Jahre zurückdatiert wurde, oder?
Globuliam 24.11.2016 | 08:09
Hallo, danke für die Antwort das Verfahren jetzt zog sich gar nicht lange hin: Anfang Okt. '16 Antrag gestellt, Gutachtertermin Mitte November mit positiver mündlicher Mitteilung durch ihn: es wird sich nichts verbessern am Gesundheitszustand, er befürwortet volle em-rente befristet für 2 Jahre. Aber dann lese ich, dass ein Antrag zurückdatiert werden kann auf einen vor 2 Jahren gestellten Antrag auf Teilhabe..... das heisst doch, dass ich jetzt wieder bei Null stehen würde, denn 2 - 2 = 0 ab jetzt. das macht mir angst, dachte ich doch, endlich gesundheitlich etwas zur ruhe kommen zu können oder mache ich mir jetzt unnötig Sorgen?
Globuliam 24.11.2016 | 08:22
Danke, das beruhigt mich jetzt etwas. es war ja ein gutachter der drv, wo ich meinen termin mitte November hatte. Aufgrund aller Unterlagen, Befunde usw. äußerte er sich dahingehend, dass ich nicht mehr erwerbsfähig sein kann aber es nur noch befristete em-renten gäbe, von daher erst mal für 2 Jahre.
Globuliam 24.11.2016 | 08:29
jetzt habe ich glaube ich verstanden: Nun wurden erst nach meinem Gutachtertermin alle Unterlagen einschließlich des Gutachtens beim SMD der DRV eingereicht und dort wird erst noch richtig über meinen Antrag entschieden. Ja kann es sein, dass auch ein Negativ-Bescheid kommt, obwohl der Gutachter gesagt hat, dass sich am Gesundheitszustand nichts mehr zum Guten ändern wird, eher noch weiter verschlechtern? Das wäre dann ja auch nicht richtig und würde mich weiter sehr belasten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026