Hallo Globuli,
dass eine EM-Rente allein für einen Zeitraum in der Vergangenheit bewilligt wird, ist zwar eher ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen (wenn sich das Verfahren so lange hinzieht). Der Sozialmedizinische Dienst ist dann davon ausgegangen, dass Sie zwar aktuell nicht mehr erwerbsgemindert sind, aber eben in einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit waren.
Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass der Arzt im Sozialmedizinischen Dienst der DRV sagt: "Es besteht Anspruch für zwei Jahre" und dieser Zeitraum wird dann willkürlich an irgendeinen Beginntermin angehangen. Es wird vielmehr eingeschätzt, ob mit einer Besserung zu rechnen ist und ggf. ab wann, also ab welchem Datum. (und dieses Datum lag dann bei Ihnen wohl in der Vergangenheit). Der Beginn ist auf der anderen Seite davon abhängig, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und wann die Rente beantragt wurde. Und dabei zählt ein Antrag auf Teilhabe unter bestimmten Umständen als Antrag auf Rente, sodass eine rückwirkender Anspruch entsteht.
Mehr kann ich hier ohne genaue Aktenkenntnis leider nicht sagen. Sie haben die Möglichkeit, gegen die Befristung Widerspruch einzulegen oder einen Weiterzahlungsantrag zu stellen.