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Experten-Antwort

Zurückziehen des Widerspruches

von DanMax27.01.2016 | 11:14
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5 Antworten

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Hallo liebe Community, ich habe vor ein paar Wochen einen Antrag auf Reha gestellt, welcher abgelehnt wurde. Dann habe ich, da ich keine Symptome mehr hatte einen Widerspruch eingelegt. Da ich aber einige Symptome wieder bekommen habe, habe ich am Montag schriftlich meine Zurücknahme des Widerspruches abgeschickt. Jetzt habe ich heute den Bescheid bekommen das die Reha bewilligt ist. Meine Frage ist jetzt: Ist die Zurücknahme des Widerspruches überhaupt noch gültig? Also war die Zurücknahme zu spät? Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Widerspruch kann zurück genommen werden, wie auch ein Antrag. Im Prinzip bedeutet das, dass der früher geäußerte Wille nicht mehr gilt.

In Ihrem Fall würde ich es einfach handhaben: Nach der Bewilligung kommt die Einladung zu einem bestimten Termin durch die Klinik. Wollen Sie eine Reha weil sie Ihnen hilft? Dann fahren Sie hin.

Wollen Sie die Reha (aus irgenwelchen Gründen) nicht, teilen Sie bitte der RV und am besten in Kopie auch der Klinik mit, dass Sie die Reha nicht antreten werden.

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4 Antworten

Schadeam 27.01.2016 | 11:56
Ist doch ganz einfach: Wenn Sie die Reha wollen, fahren Sie hin, die Bewilligung haben Sie. Wenn Sie nicht in Reha wollen, teilen Sie der DRV kurz schriftlich mit, dass sich alles erledigt hat. Noch Fragen?
Schorscham 27.01.2016 | 14:19
Ich verstehe nicht ganz, warum jemand eine Reha haben will, weil er KEINE Symptome hat und eine Reha absagen will, weil er Symptome hat. Gewöhnlich ist das genau umgekehrt....
Schadeam 27.01.2016 | 14:26
.....dann soll DanMax das doch kurz telefonisch klären - ne Telefonnummer steht doch im Bewilligungsbescheid drin, oder? Was hat man nur früher gemacht als es noch keine Foren und kein Internet gab?
Schorscham 27.01.2016 | 14:11
Dumm nur, wenn sich die Widerspruchsrückziehung mit dem Bewilligungsbescheid gekreuzt hat. Dann könnte in den nächsten Tagen die Reha-Bewilligung seitens der DRV widerrufen werden. Ganz "so einfach" scheint das also doch nicht zu sein....
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