Hallo WolfgangK,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und ohne die näheren Umstände des Einzelfalles zu kennen, hier nur einige eventuelle weitere Möglichkeiten, warum es sinnvoll sein kann, sich aus rentenrechtlicher Sicht trotzdem weiter ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit zu melden:
1. Ein bestehender Erwerbsminderungsschutz kann normalerweise ohne Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten werden.
2. Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt zur Riester-Förderung waren, kann diese Förderberechtigung ggfs. aufgrund der Anrechnungszeiten auch weiterhin bestehen.
3. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung entstehen keine zusätzlichen Lücken, die den Gesamtleistungswert (Durchschnittswert für die mögliche Bewertung beitragsfreier Zeiten) zusätzlich negativ beeinflussen würden.
4. Fortbestehen der eventuellen Möglichkeit durch Zahlung auch von freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten zu können.
Daher können wir Ihnen vor einer eventuellen Abmeldung bei der Agentur für Arbeit nur raten sich individuell bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu erkundigen, wie die Situation bei Ihnen ganz konkret aussieht.