Hallo Lisibeth,
zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen aus der aktuellen Beschäftigung ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Ob und inwieweit Ihre Schwägerin 35 Versicherungsjahre erreicht und damit die Möglichkeit hätte zum Ausgleich der Rentenabschläge für ein Altersrente für langjährig Versicherte (mit 35 Versicherungsjahren)für einen Rentenbezug ab dem 63. Lebensjahr einzuzahlen, läßt sich bitte individuell beraten und vereinbart einen Termin in nächstgelegenen Renten-Service-Stelle.
Sehr interessant. Wie soll das denn möglich sein?Eventuell könnte Sie für die Zeit als Hausfrau ( Verjährungsfrist? ) freiwillig einzahlen. Mfg
Hallo,
leider nein. Ihre Schwägerin ist versicherungspflichtig beschäftigt, somit zahlt Sie und Ihr AG Pflichtbeitäge ein. Eventuell könnte Sie für die Zeit als Hausfrau ( Verjährungsfrist? ) freiwillig einzahlen.
Mfg
Da das 45. Lebensjahr schon verstrichen ist, ist auch eine Nachzahlung für evtl. vorhandene Lücken nicht mehr möglich. Lücken dürften eh nicht viele bestehen, da ja auch die Kinderberücksichtigungszeiten vorliegen. Also bleibt nur der Ausgleich von zukünftigen Abschlägen. Oder falls der versicherungspflichtige Job nicht das komplette Jahr andauert, für die nicht belegten Monate "dazwischen". Oder L. Salander hackt sich in das Rentenkonto ...... Sie ist 51 Jahre, ...... Eventuell könnte Sie für die Zeit als Hausfrau ( Verjährungsfrist? ) freiwillig einzahlen. ...
... Sie ist 51 Jahre, ...[/quote]
... Eventuell könnte Sie für die Zeit als Hausfrau ( Verjährungsfrist? ) freiwillig einzahlen. ...[/quote]
Da das 45. Lebensjahr schon verstrichen ist, ist auch eine Nachzahlung für evtl. vorhandene Lücken nicht mehr möglich.
Lücken dürften eh nicht viele bestehen, da ja auch die Kinderberücksichtigungszeiten vorliegen.
Also bleibt nur der Ausgleich von zukünftigen Abschlägen.
Oder falls der versicherungspflichtige Job nicht das komplette Jahr andauert, für die nicht belegten Monate "dazwischen".
Oder L. Salander hackt sich in das Rentenkonto ...
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