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Experten-Antwort

Zusätzliche Einzahlung ins Rentenkonto möglich?

von Brigitte Zahi10.08.2010 | 18:18
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5 Antworten

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Ich bin jetzt 50 Jahre alt und habe überwiegend in Teilzeit gearbeitet. Z.Zt. bin ich arbeitslos und beziehe neben ALG 1 auch ALG2.. Wegen der geringen Rentenerwartung würde ich gerne einen größeren Betrag auf mein Rentenkonto einzahlen lassen damit ich später eine etwas höhere Rente erwarten kann. Ist das möglich? Und wenn ja, ist das sinnvoller als eine Rentenzusatzversicherungen abzuschließen? Würde das Arbeitsamt über die Einzahlung der Summe informiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte Zahi,

die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Form einer Einmalzahlung ist rückwirkend nicht möglich.

Für das laufende Kalenderjahr kann der Antrag auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen bis zum 31.03. des Folgejahres (z.B. für 2010 bis 31.03.2011) gestellt werden.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist jedoch nur dann möglich, wenn keine anderen Beiträge eingezahlt werden. Zahlt Ihnen z.B. die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 oder 2, so gehen laufend Pflichtbeiträge auf Ihrem Rentenkonto ein. Eine zusätzliche Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist nicht zulässig.

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4 Antworten

Brigitte Zahiam 10.08.2010 | 18:42
Nein, ich habe kein nennnenswertes Vermögen. Und darüber weiss das Arbeitsamt auch Bescheid. Eine andere Person würde diesen Betrag in mein RK einzahlen, wenn das möglich ist.
RFnam 10.08.2010 | 18:59
Aus vielen Ratgebertips in einigen Zeitschriften sowie aus Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit ist mir erinnerlich, dass Zuwendungen von Verwandten und Bekannten auf das ALG II angerechnet werden. Es ist möglich, für Kalendermonate, die nicht anderweitig mit Pflichtbeiträgen, mit Zeiten die als Pflichtbeiträge gelten oder mit anrechenbaren Anrechnungszeiten belegt sind, freiwillige Beiträge zu entrichten. Die zweite Möglichkeit ist die Zahlung eines Ausgleichbeitrags bei der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente zum Ausgleich des Rentenabschlages. Hier ist aber mit einer Summe mit fünf Stellen vor dem Komma zu rechnen. Aber wenn die ARGE das mitbekommt, dann dürfte das aus deren Sicht Sozialbetrug sein. Sie wird dann denken, Sie beziehen zu Unrecht ALG II, weil eine andere Person zu Ihrem Lebensunterhalt beiträgt, Sie das aber der ARGE verschweigen. ---------------------------------------------- Für ALG I und II werden von der ARGE Pflichtbeiträge abgeführt, also scheiden freiwillige Beiträge aus.
Brigitte Zahiam 10.08.2010 | 20:14
Vielen Dank für die Aufklärung.
Achsoam 10.08.2010 | 18:31
Das heisst also sie haben der ARGE Vermögen verschwiegen.Sowas nennt man Sozialbetrug.
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