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Experten-Antwort

zusätzliche entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte zeiten

von ini03.02.2021 | 20:16
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3 Antworten

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zusätzliche entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte zeiten ich habe zu meiner rückwirkende volle erwerbsminderungsrente 2015 ein verständnisproblem. bei der vergleichsberechnung auf der letzten seite wird geschrieben: ein gesamtleistungswert ist bei rentenbeginn im monat januar 2015 für folgende zeiten nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht zu bewerten sind. monate mit beitragszeiten für berufliche ausbildung januar 1998 bis juli 1999 was ist damit gemeint? es war damals eine umschulung aus gesundheitlichen gründen vom arbeitsamt. müsste es dann nicht mit 75% berechnet werden? telefonisch wollte man mir keine auskunft geben, aber die dame meinte da alles lückenlos aufgeführt ist wird es auf einer anderen seite mit entgeltpunkte aufgeführt, dass stimmt wohl, auf der seite grundberechnung wird hier mit 0,0833 mit 19 monaten gerechnet. aber müsste es nicht trotzdem mit 75% in der vergleichsrechnung aufgeführt werden? danke und m.f.g. ini

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ini,

Auskünfte zu individuellen Berechnungen sind ohne Kenntnisse zu Ihrem Versicherungskonto zu vage.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden.

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 480 00 helfen wir Ihnen gerne weiter.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 03.02.2021 | 20:43
Sind denn eventuell 19 oder mehr beitragsfreie Monate als Fachschule bewertet worden? Wenn das so sein sollte, kommt § 74 Satz 3 SGB VI zum Zuge.
iniam 04.02.2021 | 11:01
hallo, danke für die schnellen antworten. unter der genannten telefonnummer (ich bin aber bei drv bund) habe ich trotzdem von dem netten herren eine sehr gut erklärung bekommen. die auflösung ist, dass eine 2te 3 jährige ausbildung nicht mehr mit 75 oder 80 % berechnet wird. das war mal früher so, wird aber nicht mehr gemacht. die zeit der umschulung fließt zwar in die berechnung ein, aber nur leider nicht mehr mit den 75/80%, sondern nur die berechnung die in der Grundbewertung vorgenommen wurde. da habe ich halt pech. m.f.g. ini
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