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Experten-Antwort

Zusätzliche Fahrtkosten während der Teilhabe am Arbeitsleben.

von Nicht Aufgeben 5003.05.2019 | 19:23
1381 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich mache zu Zeit eine 4 Monat. Weiterbildung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben und bekomme auch für 40Km Fahrgeld zur Schule. Nun verlang der Maßnahmeträger einen 2 Wöchigen Einsatz in der Praxis. Dabei muss ich Täglich mit dem eigenen PKW 120 Km zum Einsatzort fahren. Meine Frage : bekomme ich dafür die Fahrtkosten ersetzt ? Da ich im Moment ja"nur"geringes Übergangsgeld bez. Muss ich dafür wieder einen kompletten Antrag mit allen belegen erstellen? Da für diese zeit ja eigentlich nur 40KM berechnet sind. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicht Aufgeben 50,

grundsätzlich werden Fahrkosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Leitung zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen sowie notwendig und erforderlich sind.

Tritt eine Änderung in der täglichen Strecke ein, bedarf es für die zusätzliche Erstattung einen neuen Antrag mit den entsprechend geforderten Nachweisen.

Am besten wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder Ihren Bildungsträger (falls dieser Ihnen die Fahrkosten auszahlt). Nähere Ausführungen können Sie ggf. Ihrem Bewilligungsbescheid über die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entnehmen oder sofern vorhanden dem bereits vorliegenden Bescheid über die Erstattung der Fahrkosten.

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2 Antworten

Rehaam 04.05.2019 | 08:18
Diese Problematik müssen Sie mit Ihrem zuständigen Rententräger, ggf. über Ihren Rehafachberater klären lassen. Hier können Sie nur Hinweise aber keine Rechtssicherheit Antwort erwarten.
RVam 04.05.2019 | 12:19
Hallo, ich schließe mich dem Forumsteilnehmer REHA an. Diese Angelegenheit müssen Sie mit Ihrem Reha Sachbearbeiter abklären. Auch die Experten werden Ihnen nichts genaues sagen können. Mfg. P.S. Ich finde die 120 KM für ein Praktikum zuviel.
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