Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nicht Aufgeben 50,
grundsätzlich werden Fahrkosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Leitung zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen sowie notwendig und erforderlich sind.
Tritt eine Änderung in der täglichen Strecke ein, bedarf es für die zusätzliche Erstattung einen neuen Antrag mit den entsprechend geforderten Nachweisen.
Am besten wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder Ihren Bildungsträger (falls dieser Ihnen die Fahrkosten auszahlt). Nähere Ausführungen können Sie ggf. Ihrem Bewilligungsbescheid über die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entnehmen oder sofern vorhanden dem bereits vorliegenden Bescheid über die Erstattung der Fahrkosten.
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