Für Ihren Mann bestünde die Möglichkeit eine "Rürup"-Rente abzuschließen. Dies ist eine private Rentenversicherung, die Mindestvoraussetzungen (z. B. nicht vererbbar) erfüllen muss, damit die Beiträge für diese Versicherung als Sonderausgaben in Höhe von derzeit 64 % (max. 12.800,- EUR) abzugsfähig sind. Da dieses Thema sehr komplex ist, sollten Sie hier vor einer Entscheidung Ihren Steuerberater um Rat bitten.
Des Weiteren käme eine "normale" private Rentenversicherung in Betracht. Diese hätte zwar in der Ansparphase keine steuerliche Förderung (kein Sonderausgabenabzug für die Beiträge), würde allerdings in der Leistungsphase auch nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Da Sie offensichtlich zum förderberechtigten Personenkreis gehören, könnte Ihr Ehemann als mittelbar Berechtigter auch einen "Riester"-Renten-Vertrag abschließen, sofern auch Sie einen solchen Vertrag abschließen.
Die Frage allerdings, ob dies notwendig ist, können nur Sie selbst beantworten. Sie müssten prüfen, wieviel Geld Ihnen im Alter nach Beendigung der Erwerbsphase zur Verfügung steht und ob Ihnen dieses Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht.
Wir können Ihnen hier nur aufzeigen, welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge es gibt.