Die zahlreichen Beiträge dürften Ihre Frage bereits beantworten. Ich empfehle Ihnen, zuerst die Versicherungspflicht kraft Gesetz als selbstständig Tätiger prüfen zu lassen. Da eine freiwillige Versicherung parallel zu einer Pflichtmitgliedschaft (Beschäftigungsverhältnis) gesetzlich ausgeschlossen ist, bliebe bei Nichtvorliegen der Versicherungspflicht kraft Gesetz noch die Versicherungspflicht auf Antrag. Diese wäre für die Dauer der selbstständigen Tätigkeit bindend und sollte wohl überlegt sein.