Hallo silke,
dem Beitrag von "Mitleser" kann ich zustimmen. Allerdings möchte ich noch ergänzen, dass sich die von "Mitleser" berechneten Werte nur dann ergeben, wenn das anzurechnende Einkommen nach Anwendung der Pauschalabzüge über dem Freibetrag von derzeit 877,27 Euro (Ost) bzw. 902, 62 Euro (West) liegt.