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Experten-Antwort

Zusätzlicher Antrag während Widerspruchsverfahren ?

von Sabine R.19.08.2015 | 16:10
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Widerspruchsverfahren läuft (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben), seit knapp 1 1/2 Jahren krank. Wegen widriger Umstände nun Verschlechterung der gesundheitll. Situation. Medizinische Reha wäre gewünscht zur Stabilisierung. Ist es möglich, 2 Anträge parallel laufen zu lassen ? Wunsch wäre medizinische Reha, danach Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und dann hoffentlich wieder Arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine R.,

zwei Anträge parallel laufen zu lassen ist möglich. Sie können jederzeit einen Antrag stellen, wenn Sie denken, dass dieser angezeigt ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja das kann sein, denn wenn es zu einer Bewilligung der medizinischen Rehabilitation kommen sollte, dann wird auch ein neuer Entlassungsbericht ausgestellt, welcher ggf. für die Beurteilung für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Widerspruchsverfahren maßgebend sein könnte.

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5 Antworten

Schadeam 19.08.2015 | 23:42
Ja ist möglich, sollte halt entsprechend begründet sein.
Useram 20.08.2015 | 06:23
Die Bearbeitung des Widerspruchs wird vermutlich dann erstmal ausgesetzt werden, bis das Ergebnis der med. Reha vorliegt.
Sabine R.am 20.08.2015 | 09:53
Hallo "Experte", was passiert mit dem Widerspruchsverfahren (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben") wenn ich zusätzlich einen Antrag auf eine medizinsche Reha stelle ? Wird das Verfahren dann tatsächlich pausiert, wie "User" meinte ? Und falls es tatsächlich pausiert wird - wann ? Bei Eingang des Antrages auf medizinische Reha oder erst, falls dieser Antrag genehmigt werden sollte ? Danke schon mal für die Beratung !
Schadeam 20.08.2015 | 17:47
Meinen Sie Sabine R. dass ein klar denkender Sachbearbeiter Ihnen jetzt eine berufliche Maßnahme bewilligt, wenn Sie ihm per Antrag signalisieren, dass Sie zuvor unbedingt in med. Reha müssen. Manche Fragen könnte man sich auch schenken, wenn man etwas nachdenkt.
Sabine R.am 25.08.2015 | 10:41
Danke "Schade", für die nette Antwort ... Ich bin übrigens auch nicht hundertprozentig vom Weg der parallel laufenden Anträge überzeugt, aber mein behandelnder Arzt meinte, das sei doch vllt ein Weg zurück zur Arbeitsfähigkeit zu finden. Ich wollte einfach nur ein paar Informationen einholen, denn ich wünsche mir nichts mehr, als endlich wieder arbeiten zu können. Es wäre allerdings auch ärgerlich, wenn die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im Widerspruchsvefahren doch genehmigt wird und ich könnte sie aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Dann war der Kampf umsonst. Somit wäre es evtl. doch nicht ganz verkehrt, erst in medizinische Reha zu gehen und dort die Empfehlung zum weiteren Vorgehen einzuholen. Vllt würde man damit sogar im Widerspruchsverfahren profitieren. Jeder Fall ist anders.
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