Hallo Sabine R.,
zwei Anträge parallel laufen zu lassen ist möglich. Sie können jederzeit einen Antrag stellen, wenn Sie denken, dass dieser angezeigt ist.
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Hallo Sabine R.,
zwei Anträge parallel laufen zu lassen ist möglich. Sie können jederzeit einen Antrag stellen, wenn Sie denken, dass dieser angezeigt ist.
Ja das kann sein, denn wenn es zu einer Bewilligung der medizinischen Rehabilitation kommen sollte, dann wird auch ein neuer Entlassungsbericht ausgestellt, welcher ggf. für die Beurteilung für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Widerspruchsverfahren maßgebend sein könnte.
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